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                <title type="main">Zusammenfassender Bericht über die Beratungen des Arbeitskreises
                    V</title>
                <title type="sub">Probleme der erziehungswissenschaftlichen Forschung in der
                    Jugendkriminalrechtspflege</title>
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    <title xmlns="" type="main">Klaus Mollenhauer Gesamtausgabe (KMG)</title>
    <title xmlns="" type="sub">Textkritische und kommentierte Edition</title>
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            Osnabrück</name>
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        <name type="org" ref="gnd:1097637417" xml:id="SUB-GÖ">Niedersächsische Staats- und
            Universitätsbibliothek Göttingen</name>
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                        <desc type="Leittext Fassung">Beitrag <date when="1969">1969</date>
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                                <desc type="Ausgabe article"/>
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            <projectDesc xml:id="projectID">
    <p xmlns="">laus Mollenhauer (1928-1998) gilt als einer der bedeutendsten und prominentesten deutschen
        Erziehungswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Die Etablierung der Sozialpädagogik als
        wissenschaftliche Teildisziplin der Erziehungswissenschaft an den Universitäten geht
        maßgeblich auf Mollenhauers theoretische Beiträge sowie seine Beteiligung an öffentlichen
        Debatten und fachlichen Diskursen in den 1960er und 1970er Jahren zurück. Dass der
        Emanzipationsbegriff zur Leitorientierung sowohl für die Allgemeine Pädagogik als auch für
        professionelle Selbstverständigungsprozesse in den pädagogischen Handlungsfeldern der 1970er
        Jahre avancierte, wird bis heute am deutlichsten mit seinem Namen verknüpft.</p>
    <p xmlns="">Die Öffnung der Erziehungswissenschaft für kulturtheoretische und -geschichtliche Fragen, die
        zum zentralen Gegenstand von Klaus Mollenhauers Werk in den 1980er Jahren wurden, findet
        heute besonders im angloamerikanischen und asiatischen Raum Beachtung. Seine Arbeiten zur
        ästhetischen Bildung wurden in den 1990er Jahren für die entsprechende Forschung maßgeblich.
        Teile seines Werkes wurden schon früh, seit den 1970er Jahren, in mehrere Sprachen
        übersetzt. Aktuell ist eine internationale Rezeption des Spätwerks zu beobachten, während
        hierzulande seine Schriften teils nur noch antiquarisch, teils verstreut aufzufinden sind.
        Dieses Desiderat soll durch eine textkritische und kommentierte Edition der Schriften Klaus
        Mollenhauers behoben werden. Die Edition soll als digitale Online- und traditionelle
        Buch-Gesamtausgabe veröffentlicht werden.</p>
    <p xmlns="">Damit entsteht erstmalig in der Erziehungswissenschaft eine digitale, textkritische und
        kommentierte Gesamtedition, die kostenfrei genutzt werden kann. Die Lektüre der im
        KMG-Portal verfügbar gemachten Volltexte wird durch den Einsatz von verschiedenen
        Distant-Reading-Tools ergänzt, die von den Nutzer*innen angewendet werden können. Das
        Online-Portal stellt neben den Texten ergänzenden Materialien zur Edition aus Klaus
        Mollenhauers Nachlass und auch Metainformationen (z. B. Personen- und bibliografische
        Referenzierungen) bereit, die erweiterte Funktionen in der Textpräsentation und -analyse
        ermöglichen und so einen Beitrag zum sogenannten <q rend="double">Semantischen Web</q>
        darstellen.</p>
    <!--<p>Die Texte der digitalen Online-Ausgabe werden sukzessive im Frühling 2025 im KMG-Portal publiziert; zum Abschluss des Projekts folgt eine
    traditionelle Buch-Ausgabe. Diese gedruckte „Klaus Mollenhauer
    Gesamtausgabe" ist auf insgesamt zehn Bände angelegt und erscheint im
    Göttinger Universitäts-Verlag. Die Printversion knüpft an Konzepte
    üblicher kritischer Ausgaben an: Den Bänden werden eine den Quellentext
    werk- und problemgeschichtlich kontextualisierende Einleitung, die
    kritische Darbietung der überlieferten Druckversionen sowie historische
    Erläuterungen und ein Register beigefügt. Die Texte werden zudem auf den
    Seiten des Universitätsverlags im pdf-Format zur Verfügung gestellt.</p>-->
    <p xmlns="">Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt wird an vier Standorten
        parallel bearbeitet: In der Abteilung <q rend="double">Allgemeine und Historische
            Erziehungswissenschaft</q> der Georg-August-Universität Göttingen wird die erste Phase
        von Mollenhauers Werk bearbeitet, die die Schriften aus der Zeit von 1947 bis 1974 umfasst.
        In der Abteilung für <q rend="double">Allgemeine Pädagogik</q> der Universität Osnabrück
        werden die Werke aus Mollenhauers mittlerer Schaffensphase von 1975 bis 1987 bearbeitet. In
        der Abteilung <q rend="double">Allgemeine Grundschulpädagogik</q> der Humboldt-Universität
        zu Berlin (zuvor <q rend="double">Allgemeine Erziehungswissenschaft</q> an der Leuphana
        Universität Lüneburg), steht der jüngste Abschnitt seiner Veröffentlichungen (inklusive
        posthumer Publikationen) im Vordergrund. Für die digitale Umsetzung und technische
        Realisierung sowie die editions- und informationswissenschaftliche Beratung sind die
        Abteilung <q rend="double">Forschung und Entwicklung</q> und die Gruppe Metadaten und
        Datenkonversion der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
        verantwortlich.</p>
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                    <span class="error-message">Error: Can't find corresponding text with tguri: 3qq83 in the database. Maybe the text hasn't been been published yet?<br/>
                    </span>
                </span>
            </editorialDecl>
            <listPrefixDef xmlns="">
    <prefixDef ident="documenttype" matchPattern="(.+)" replacementPattern="http://uri.gbv.de/terminology/kmg_documenttype/$1">URIs mit
        dem Präfix "documenttype" zielen auf Datensätze in der
        Dokumenttypen-Terminologie der KMG.</prefixDef>
    <prefixDef ident="geo" matchPattern="([a-zA-Z0-9]+)" replacementPattern="http://www.geonames.org/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "geo" zielen auf Datensätze von Geonames.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="gnd" matchPattern="(.+)" replacementPattern="http://d-nb.info/gnd/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "gnd" zielen auf Datensätze der Gemeinsamen
            Normdatei.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="kmglit" matchPattern="(\d\d\d-\D+)" replacementPattern="https://mollenhauer-edition.de/api/citations/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "kmglit" zielen auf die Literaturangaben-API des
            KMG-Webportals.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="kmgwork" matchPattern="(\d\d\d-\D+)" replacementPattern="https://mollenhauer-edition.de/works/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "kmgwork" zielen auf Fassungen der KMG-Texte im
            KMG-Webportal.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="textgrid" matchPattern="([a-zA-Z0-9\.]+)" replacementPattern="https://textgridlab.org/1.0/tgcrud-public/rest/textgrid:$1/data">
        <p>URIs mit dem Präfix "textgrid" zielen auf Textgrid-Objekte.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="zotero" matchPattern="([A-Z0-9]+)" replacementPattern="http://zotero.org/groups/2206325/items/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "zotero" zielen auf Datensätze von Zotero.</p>
    </prefixDef>
</listPrefixDef>
            <variantEncoding method="parallel-segmentation" location="internal"/>
        </encodingDesc>
        <profileDesc>
            <langUsage corresp="#Werkkommentar">
                <language ident="de-1996">Deutsch nach neuer Rechtschreibung</language>
            </langUsage>
            <langUsage corresp="#KMG-Text">
                <language ident="de-1901">Deutsch nach alter Rechtschreibung</language>
                <language ident="fr">Französisch</language>
            </langUsage>
            <textClass corresp="#KMG-Text">
                <keywords scheme="https://uri.gbv.de/terminology/kmg_documenttype/">
                    <term key="documenttype:943f9d06-3170-43b1-a00a-324b94379a04" xml:lang="de-1996">Artikel</term>
                    <term xml:lang="de-1996" key="documenttype:554dc16e-2e64-452a-88f9-bfb4c2c368a3">Wissenschaftliche Publikation</term>
                </keywords>
                <keywords>
                    <term xml:lang="de-1996">Arbeitskreis</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Jugendstrafrechtspflege</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Defizit</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Jugendgericht</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Freiheitsstrafe</term>
                </keywords>
            </textClass>
        </profileDesc>
        <revisionDesc>
            <change when="2022-02-07" who="#AnH">Transkription</change>
            <change when="2022-02-08" who="#AnH" status="Basisauszeichnung">Auszeichnung</change>
            <change when="2022-02-15" who="#AnH" status="Verweise Zitate Stellenkommentare bibls">Struktur und Verweise geprüft und eingefügt</change>
            <change when="2023-05-08" who="#MFZ">Randnummerierung und tei:date in der
                witness-desc</change>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
    <text xml:id="Werkkommentar" type="commentary" xml:lang="de-1996">
        <body>
            <div type="chapter" xml:id="werk-formale-beschreibung">
                <head>
                    <label type="head">1</label>Werk: Formale Beschreibung</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel1">
                    <label type="head">1</label>Werk: Formale
                    Beschreibung</head>
                <div type="section" xml:id="leittext">
                    <head>
                        <label type="head">1.1</label>Leittext</head>
                    <p n="1">
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">Mollenhauer, Klaus.
                            Zusammenfassender Bericht über die Beratungen des Arbeitskreises V.
                            Probleme der erziehungswissenschaftlichen Forschung in der
                            Jugendkriminalrechtspflege (Beitrag 1969; KMG 040-a). In <hi>Klaus
                                Mollenhauer Gesamtausgabe. Historisch-kritische Edition</hi>.
                            (2025). Herausgegeben von Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp;
                            Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3wpk6-a">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3wpk6&amp;edition=a</ref>.</bibl>
                    </p>
                    <p n="2">Basierend auf:</p>
                    <list type="ordered">
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="3">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:XX76HRYD">Mollenhauer,
                                Klaus (1969). Zusammenfassender Bericht über die Beratungen des
                                Arbeitskreises V. Probleme der erziehungswissenschaftlichen
                                Forschung in der Jugendkriminalrechtspflege. In Deutsche Vereinigung
                                für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (Hrsg.), <hi>Die
                                    Jugendkriminalrechtspflege im Lichte der kriminologischen
                                    Forschung. Erfahrungen, Erkenntnisse, Konsequenzen. Bericht über
                                    die Verhandlungen des 14. Deutschen Jugendgerichtstages in
                                    Braunschweig vom 3. bis 5. Oktober 1968</hi> (S. 147–154).
                                Hamburg: Selbstverlag der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte
                                und Jugendgerichtshilfen e.V.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                    <p n="4">Mollenhauers etwas mehr als 7,5 Druckseiten umfassender Beitrag stellt
                        den erziehungswissenschaftlichen Teil der Berichterstattung über den
                            <hi>Arbeitskreis V Jugendkriminalrechtspflege im Lichte der Pädagogik
                            und des Rechts</hi> dar, der durch einen Bericht aus rechtlicher Sicht
                        von <name type="person" ref="gnd:140810129">Walter Becker</name>, ergänzt
                        wird.</p>
                </div>
                <div type="section" xml:id="weitere-fassungen">
                    <head>
                        <label type="head">1.2</label>Weitere Fassungen</head>
                    <p n="5">Weitere Fassungen liegen unserem Kenntnisstand nach nicht vor.</p>
                </div>
                <div type="section" xml:id="übersetzungen">
                    <head>
                        <label type="head">1.3</label>Übersetzungen</head>
                    <p n="6">Übersetzungen liegen unserem Kenntnisstand nach nicht vor.</p>
                </div>
                <div type="section" xml:id="unveröffentlichte-quellen">
                    <head>
                        <label type="head">1.4</label>Unveröffentlichte Quellen</head>
                    <p n="7">SUB Göttingen, Cod. Ms. K. Mollenhauer</p>
                    <list type="ordered">
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="8">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:RNWCFV9J">Gö
                                Hängeregister 12</bibl>: (Die Mappe enthält sechs Blätter mit
                            handschriftlichen Notizen Mollenhauers zur Einleitung sowie zur
                            Arbeitsgruppe beim 14. <name type="org" ref="gnd:60454-9">Jugendgerichtstag</name> 1968 und ein Exemplar der <hi>Vorschläge
                                für ein erweitertes Jugendhilferecht</hi> der <name type="org" ref="gnd:2004155-X">Arbeiterwohlfahrt (AWO)</name> von 1967.)</item>
                    </list>
                </div>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="inhalt-und-kontexte">
                <head>
                    <label type="head">2</label>Inhalt und Kontexte</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel2">
                    <label type="head">2</label>Inhalt und
                    Kontexte</head>
                <p n="9">Der 14. <name type="org" ref="gnd:60454-9">Jugendgerichtstag</name> stand
                    im Kontext der Debatten um eine Reform des Strafrechts, in deren Zusammenhang
                    auch eine Novellierung des <hi>Jugendgerichtsgesetzes</hi> von 1953 diskutiert
                    wurde, die allerdings erst 1990 erfolgen sollte <bibl type="commentary" corresp="zotero:624NBKNX">(s. Stolp, 2015, insb. <citedRange unit="page" from="161" to="188">S. 161–188</citedRange>)</bibl>. Der Arbeitskreis V
                    unter der Leitung von Mollenhauer und dem Juristen <name type="person" ref="gnd:140810129">Becker</name> war mit dem Zentralthema der Debatte um
                    das Jugendstrafrecht befasst: dem Verhältnis von Erziehung und Strafe.</p>
                <p n="10">Den Auftakt machte <name type="person" ref="gnd:125887035">Berthold
                        Simonsohn</name>, der die <hi>Grundgedanken der Denkschrift der <name type="org" ref="gnd:2004155-X">Arbeiterwohlfahrt</name> zur <q rend="double">Reform des Jugendwohlfahrtrechtes, des
                            Jugendgerichtsgesetzes und der Vormundschaftsgerichte</q>
                    </hi> von 1967
                    vorstellte. Die Denkschrift sei <cit>
                        <quote rend="double">eher zurückhaltend</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:11" to="040:11">Abs.
                            040:11</citedRange>)</bibl>
                    </cit> aufgenommen worden, doch habe der Arbeitskreis Defizite organisatorischer
                    Art (Ausbildung der Jugendrichter und anderer Mitarbeiter*innen in der
                    Jugendstrafrechtspflege sowie schlechte materielle Bedingungen) und
                    soziologischer resp. sozialpsychologischer Art (Mittelschichtherkunft der
                    Jugendrichter, das Verhältnis zur Öffentlichkeit sowie das ungeklärte <cit xml:id="Quote1" next="#Quote2">
                        <quote rend="double">Verhältnis von Erziehung und Strafe</quote>
                    </cit>, <cit xml:id="Quote2" prev="#Quote1">
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:15" to="040:20">Abs. 040:15–20</citedRange>
                        </bibl>
                    </cit>) ausgemacht. Zudem habe sich eine Zweiteilung der Teilnehmerschaft
                    ergeben: Während die eine Gruppe den gegebenen Zustand als ausreichend angesehen
                    habe, habe die andere die wiederholt vorgetragenen Defizitbeschreibungen als
                    Indiz dafür genommen, dass Veränderungen vorzunehmen seien. Beide Gruppen hätten
                    sich außerdem hinsichtlich ihres <cit>
                        <quote rend="double">Menschenbildes</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:21" to="040:21">Abs.
                            040:21</citedRange>)</bibl>
                    </cit> unterschieden. In Mollenhauers Interpretation der Diskussion kam darin
                    zum einen <cit>
                        <quote rend="double">die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Pädagogik
                            zum Vorschein</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:23" to="040:23">Abs.
                            040:23</citedRange>)</bibl>
                    </cit>, zum anderen <cit>
                        <quote rend="double">offenbar ein gesellschaftspolitisches Problem</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:23" to="040:23">Abs.
                            040:23</citedRange>)</bibl>
                    </cit>.</p>
                <p n="11">Den dritten Abschnitt der Beratungen des Arbeitskreises bildete das
                    Referat von <name type="person" ref="gnd:122370805">Theodor Hofmann</name> über
                    Ergebnisse aus seiner Untersuchung über <hi>Jugend im Gefängnis</hi>
                    <bibl type="commentary" corresp="zotero:KAHMLGUD">(Hofmann, 1967)</bibl>, der
                    für den <cit xml:id="Quote3" next="#Quote4">
                        <quote rend="double">isolierende[n] Anfangsvollzug […] drei typische
                            Wirkungen</quote>
                    </cit> herausgestellt habe: <cit xml:id="Quote4" prev="#Quote3" next="#Quote5">
                        <quote rend="double">Depersonalisierung</quote>
                    </cit>, <cit xml:id="Quote5" prev="#Quote4" next="#Quote6">
                        <quote rend="double">Regression</quote>
                    </cit> und <cit xml:id="Quote6" prev="#Quote5">
                        <quote rend="double">Kompensation in irrealen Tagträumen</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:26" to="040:26">Abs.
                            040:26</citedRange>)</bibl>
                    </cit>. Der Isolierungspraxis liege ein <cit>
                        <quote rend="double">verbreitete[s] <q rend="single">Besinnungstheorem</q>
                        </quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:27" to="040:27">Abs.
                            040:27</citedRange>)</bibl>
                    </cit> zugrunde, das eine Verhaltensänderung aufgrund eines Appells unterstelle
                    und eine Orientierung an einem <cit>
                        <quote rend="double">Sozialisationsmilieu des Mittelstandes</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:27" to="040:27">Abs.
                            040:27</citedRange>)</bibl>
                    </cit> zeige, auf die dissozialen Jugendlichen aber nicht zutreffe. Deren <cit>
                        <quote rend="double">
                            <q rend="single">Behandlung</q>
                        </quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:27" to="040:27">Abs.
                            040:27</citedRange>)</bibl>
                    </cit> sei stattdessen lerntheoretisch zu fassen als <cit>
                        <quote rend="double">soziales Lernen unter Bedingungen, die eine Korrektur
                            früherer Lernprozesse möglich machen</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:28" to="040:28">Abs.
                            040:28</citedRange>
                        </bibl>
                    </cit>; zum Zusammenhang von Sozialisation und Dissozialität s. a. das Kapitel
                        <hi>Gesellschaftliche Bedingungen der Sozialpädagogik</hi> in <bibl type="commentary" corresp="kmglit:028-A">
                        <ref target="textgrid:3qqrv-A">KMG
                            028-A</ref>
                    </bibl>).</p>
                <p n="12">Abschließend werden zwei Empfehlungen an die Vereinigung formuliert, deren
                    eine sich auf den Ausbau der Forschung zu den <cit>
                        <quote rend="double">Probleme[n] dissozialen Verhaltens und der Behandlung
                            von dissozialem Verhalten</quote>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:040-a">
                            <ref target="textgrid:3wpk6-a">(KMG 040-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="040:31" to="040:31">Abs.
                            040:31</citedRange>)</bibl>
                    </cit> bezieht.</p>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="rezeption">
                <head>
                    <label type="head">3</label>Rezeption</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel3">
                    <label type="head">3</label>Rezeption</head>
                <p n="13">–––</p>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="literatur">
                <head>
                    <label type="head">4</label>Literatur</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel4">
                    <label type="head">4</label>Literatur</head>
                <div type="section" xml:id="andere-hier-verwendete-werke-von-klaus-mollenhauer">
                    <head xmlns:functx="http://www.functx.com">
                        <label type="head">4.1</label>Andere
                        hier verwendete Werke von Klaus Mollenhauer</head>
                    <list type="unspecified">
                        <item n="14">
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:028-A">Mollenhauer,
                                Klaus. Erziehung und Emanzipation. Polemische Skizzen (Monografie
                                1968-1971; KMG 028-A). In <hi>Klaus Mollenhauer Gesamtausgabe.
                                    Historisch-kritische Edition</hi>. (2025). Herausgegeben von
                                Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp; Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqrv-A">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqrv&amp;edition=A</ref>.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                </div>
                <div type="section" xml:id="weitere-literatur">
                    <head>
                        <label type="head">4.2</label>Weitere Literatur</head>
                    <list type="unspecified">
                        <item n="15">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:624NBKNX">Stolp, Inga
                                (2015). Die geschichtliche Entwicklung des Jugendstrafrechts von
                                1923 bis heute. Eine systematische Analyse der Geschichte des
                                Jugendstrafrechts unter besonderer Berücksichtigung des
                                Erziehungsgedankens. Baden-Baden: Nomos.</bibl>
                        </item>
                        <item n="16">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:KAHMLGUD">Hofmann,
                                Theodor (1967). Jugend im Gefängnis. Pädagogische Untersuchungen
                                über den Strafvollzug an Jugendlichen. München: Piper.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                </div>
            </div>
        </body>
        <back>
            <div>
                <p n="17">[Klaus-Peter Horn]</p>
            </div>
        </back>
    </text>
    <text xml:lang="de-1901" type="edition" xml:id="KMG-Text">
        <body>
            <div type="chapter">
                <pb edRef="#a" n="147"/>
                <head>Zusammenfassender Bericht über die Beratungen des Arbeitskreises V</head>
                <head type="sub">Probleme der erziehungswissenschaftlichen Forschung in der
                    Jugendkriminalrechtspflege</head>
                <head type="sub">erstattet von Professor Dr. <name type="person">
                        <hi>Mollenhauer</hi>
                    </name>
                </head>
                <p n="040:1">Der Arbeitskreis litt an drei Schwierigkeiten: Das Thema war so weit
                    gespannt, daß wir keine kontrollierte Erfahrungsbasis hatten, auf deren Boden
                    die hier zu <choice>
                        <sic>diskutierende</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">diskutierenden</corr>
                    </choice> Probleme in wenigstens andeutungsweise wissenschaftlicher Strenge
                    hätten behandelt werden können; diejenigen Fragen, die sich mit
                    wissenschaftlicher Absicht hätten isolieren lassen, sind vornehmlich Gegenstand
                    von anderen Kreisen gewesen; schließlich war dieser Arbeitskreis belastet durch
                    den Widerspruch zwischen Strafrecht und Erziehung, der m. E. von Generationen
                    von Strafrechtslehrern und Pädagogen nicht befriedigend gelöst werden konnte und
                    den freilich ein Arbeitskreis wie der unsere auch nicht lösen konnte.</p>
                <p n="040:2">Ich gliedere meinen Bericht so, daß ich zunächst <ref target="#Kap1">(1)</ref> über den Anlaß und den Ausgangspunkt unserer Diskussion berichte,
                    nämlich über die Denkschrift<note resp="#AnH" type="commentary">Insgesamt
                        erschienen drei Ausgaben der <q rend="double">Denkschrift der
                            Arbeiterwohlfahrt zur Reform und Vereinheitlichung von
                            Jugendwohlfahrtsrechtes, des Jugendgerichtsgesetzes und der
                            Vormundschaftsgerichte</q>, die erste erschien <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QAABMA8Q" type="commentary">1967</bibl>, die zweite
                            <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QW3IWIA6" type="commentary">1968</bibl> und die dritte erst <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:I3BBGWAC" type="commentary">1970</bibl> und somit nach
                        den Verhandlungen des <name ref="gnd:2040411-6" type="org">14. Deutschen
                            Jugendgerichtstages</name>.</note> der <q rend="double">
                        <name ref="gnd:2004155-X" type="org">Arbeiterwohlfahrt</name>
                    </q>, die von
                    Herrn Professor <name ref="gnd:125887035" type="person">
                        <hi>Simonsohn</hi>
                    </name> vorgetragen wurde; dann <ref target="#Kap2">(2)</ref> über eine erste Gruppe von Reaktionen auf diesen Bericht; es
                    folgt <ref target="#Kap3">(3)</ref> eine kurze Überlegung zur widersprüchlichen
                    Struktur des Diskussionsverlaufs und (4) schließlich eine Exemplifizierung des
                    Problems an einem konkreten Fall, nämlich dem Jugendstrafvollzug, hier wiederum
                    mit Hilfe eines <ref target="#RefHofmann">Kurzreferats</ref> von Herrn Dozenten
                    Dr. <name ref="gnd:122370805" type="person">
                        <hi>Hofmann</hi>
                    </name> über seine
                    Untersuchungen <q rend="double">
                        <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:KAHMLGUD" type="KMG">Jugend im Gefängnis</bibl>
                    </q>.</p>
                <p n="040:3">Das Referat von Prof. <name ref="gnd:125887035" type="person">
                        <choice>
                            <sic>Simonsohn</sic>
                            <corr resp="#AnH" type="KMG">
                                <hi>Simonsohn</hi>
                            </corr>
                        </choice>
                    </name> wurde von ihm in folgenden Leitsätzen <choice>
                        <sic>zusammen gefaßt</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">zusammengefaßt</corr>
                    </choice>:</p>
                <p n="040:4" xml:id="Kap1">1.</p>
                <list type="numbered">
                    <label type="list">1)</label>
                    <item n="040:5">Ein umfassendes neues <q rend="double">Jugendhilfegesetz</q>
                        soll einige der geltenden Jugendgesetze, insbesondere das <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:BSPVSEZX" type="KMG">Jugendwohlfahrtsgesetz</bibl> und
                        das <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:AD54BYTK" type="KMG">Jugendgerichtsgesetz</bibl>, ersetzen. Mit einer einheitlichen
                        Konzeption für alle die Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe, die
                        gesetzlicher Regelung zugänglich sind, sollen die Aufgaben der Jugendämter
                        und der bisherigen Vormundschafts- und Jugendgerichte neu geordnet werden.
                        Damit wird der international anerkannten Tatsache Rechnung getragen, daß –
                        pädagogisch gesehen – <q rend="double">Jugendverwahrlosung</q> und <q rend="double">Jugendkriminalität</q> nur verschiedene Ausdrucksformen
                        einer Fehlentwicklung darstellen, der der Ausdruck <q rend="double">Dissozialität</q> (oder <q rend="double">Delinquenz</q>) besser
                        entsprechen würde.</item>
                    <label type="list">2)</label>
                    <item n="040:6">Die Stellung der Jugendämter soll gestärkt werden, indem ihnen
                        in ihrem Bereich die Verantwortung für alle erzieherischen Hilfen übertragen
                        wird. Neben ihrer besseren personellen und finanziellen Ausrüstung bedarf es
                        des Ausbaus der ambulanten oder <q rend="double">offenen</q> Erziehungs- und
                        Bildungshilfen. <pb edRef="#a" n="148"/>Dazu ist u. a. die Schaffung
                        zweckgerechter örtlicher Einrichtungen – von Erziehungsberatungsstellen,
                        Tagesstätten, Freizeitheimen usw. – erforderlich, die Erziehungshilfen in
                        enger Zusammenarbeit mit den Eltern und unter Belassung des Kindes oder
                        Jugendlichen in der Familie ermöglichen und Heimerziehung soweit wie möglich
                        vermeiden sollen. Der freiwilligen Vereinbarung von Erziehungshilfen mit den
                        Eltern soll der Vorrang vor gerichtlich angeordneten Maßnahmen gegeben
                        werden.</item>
                    <label type="list">3)</label>
                    <item n="040:7">Ein neues <q rend="double">Jugendgericht</q> soll künftig – an
                        Stelle des jetzigen Jugendstrafgerichtes und des Vormundschaftsgerichtes –
                        alle gerichtlich notwendigen Entscheidungen treffen, die für Erziehung und
                        Entwicklung von Minderjährigen wesentlich sind. Wichtige
                        vormundschaftsrichterliche Entscheidungen über Fragen der elterlichen Gewalt
                        sollen künftig also auch von dem kollegial besetzten <q rend="double">Jugendgericht</q> in einem förmlichen Verfahren getroffen werden (und
                        nicht mehr wie bisher von einem Einzelrichter ohne mündliche Anhörung der
                        Beteiligten). Dieses Gericht soll sowohl mit sachkundigen Berufsrichtern wie
                        mit sachkundigen Beisitzern besetzt werden.</item>
                    <label type="list">4)</label>
                    <item n="040:8">Dem neuen <q rend="double">Jugendgericht</q> soll ein
                        umfangreicher, sehr differenzierter Katalog von möglichen Maßnahmen zur
                        Verfügung stehen, mit denen es in konsequenter Verwirklichung des
                        Erziehungsgedankens den jeweiligen erzieherischen Notwendigkeiten des
                        einzelnen jungen Menschen gerecht werden kann. Mit diesem Maßnahmenkatalog,
                        der Freiheitsstrafen für Minderjährige grundsätzlich ausschließt, werden
                        ganz neue Möglichkeiten und Einrichtungen für die Behebung der
                        Fehlentwicklung und die soziale Eingliederung jugendlicher <q rend="double">Dissozialer</q> vorgeschlagen. Die derzeitige Jugendstrafe mit einer
                        Mindestzeit von sechs Monaten soll durch einen neuen Erziehungsvollzug von
                        mindestens einjähriger und höchstens fünfjähriger Dauer ersetzt werden, der
                        für über 16jährige junge Menschen gedacht ist. Die Dauer soll im Einzelfall
                        je nach den Erziehungsnotwendigkeiten bestimmt werden, da statistisch
                        einwandfrei erwiesen ist, daß junge Menschen mit kurzfristigen und zeitlich
                        bestimmten Freiheitsstrafen eine weit höhere Rückfallquote aufzeigen als die
                        jungen Menschen, denen eine bereits jetzt mögliche, zeitlich individuell zu
                        bestimmende Freiheitsstrafe auferlegt wurde.</item>
                    <label type="list">5)</label>
                    <item n="040:9">Bei über 18jährigen Heranwachsenden soll in bestimmten Fällen
                        von längerem Erziehungsvollzug abgesehen werden können, wenn dieser nach
                        Lage des Falles nicht erforderlich erscheint. Bei Heranwachsenden, die Taten
                        begangen haben, die bei Erwachsenen mit schwerer Zuchthausstrafe bedroht
                        werden, soll auch künftig Jugendstrafe bis zu fünfzehn Jahren angeordnet
                        werden können, die in den bisherigen Jugendstrafanstalten vollzogen werden
                        soll. Die <name ref="gnd:1041487568" type="org">Kommission der
                            Arbeiterwohlfahrt</name> hat bei dieser Gruppe bewußt das Prinzip
                        durchbrochen, Freiheitsstrafen bei Minderjährigen ganz auszuschließen, um
                        mit diesem Zugeständnis in der Öffentlichkeit mehr Verständnis für ihre
                        sonstigen Vorschläge zu finden.</item>
                    <pb edRef="#a" n="149"/>
                    <label type="list">6)</label>
                    <item n="040:10">
                        <p>Die Vorschläge der <name ref="gnd:1041487568" type="org">
                                <choice>
                                    <sic>Kommisssion</sic>
                                    <corr resp="#AnH" type="KMG">Kommission</corr>
                                </choice> zur Reform des Jugendrechts</name> werden nicht schnell
                            realisiert werden können, wirksam aber nur dann zu verwirklichen sein,
                            wenn die gleichzeitige Erfüllung folgender Forderungen sichergestellt
                            wird:</p>
                        <list type="ordered">
                            <label type="list">–</label>
                            <item>Gewinnung der breiten <choice>
                                    <sic>Öffentlikeit</sic>
                                    <corr resp="#AnH" type="KMG">Öffentlichkeit</corr>
                                </choice> für die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden
                                Reform von Recht und Praxis der Jugendhilfe,</item>
                            <label type="list">–</label>
                            <item>Förderung der wissenschaftlichen Fundierung der Jugendhilfe in
                                Forschung und Lehre,</item>
                            <label type="list">–</label>
                            <item>Verbesserung der Ausbildung und Fortbildung und der
                                Arbeitsbedingungen der Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte und
                                Fachkräfte der Jugendhilfe, einschließlich der
                                Vollzugsbediensteten,</item>
                            <label type="list">–</label>
                            <item>Bedarfsfeststellung für die künftig erforderlichen Einrichtungen
                                und Veranstaltungen der Jugendhilfe auf Grund einer zwischen den
                                Ländern und Gemeinden abzustimmenden langfristigen Planung.</item>
                        </list>
                    </item>
                </list>
                <p n="040:11" xml:id="Kap2">2. Die erste Reaktion des Arbeitskreises auf diese
                    Vorschläge war eher zurückhaltend. Es wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen,
                    daß es sich vielleicht nicht eindeutig genug um den Vorschlag wirklicher
                    Neuregelungen handelt, sondern – <choice>
                        <sic>jedenfallls</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">jedenfalls</corr>
                    </choice> konnte das nicht zwingend ausgeschlossen werden – um eine Umbenennung
                    und Umformulierung von Problemen und Regelungen, die bisher schon geläufig sind.
                    Unter diesem gegen die <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QAABMA8Q" type="KMG">Denkschrift</bibl> vorgetragenen kritischen Gesichtspunkt wurde besonders
                    auf eine Reihe von Defiziten in der gegenwärtigen Jugendstrafrechtspflege und
                    Jugendhilfepraxis hingewiesen, Defizite, die durchaus im Rahmen des geltenden
                    Rechts auszugleichen seien. Der Ausgleich dieser Defizite – so war die Meinung –
                    bedürfe nicht einer Veränderung oder Verbesserung des geltenden rechtlichen
                    Rahmens, sondern könne unter den gegebenen Bedingungen durchaus gewährleistet
                    werden. Von zwei Gruppen solcher Defizite und entsprechender Maßnahmen war vor
                    allen Dingen die Rede: einer Gruppe organisatorischer und einer Gruppe
                    sozialpsychologischer bzw. soziologischer Bedingungen.</p>
                <p n="040:12">Die Defizite <hi>organisatorischer</hi> Art wurden <choice>
                        <sic>innnerhalb</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">innerhalb</corr>
                    </choice> des Arbeitskreises vor allem in folgenden drei Punkten
                    zusammengefaßt:</p>
                <list type="numbered">
                    <label type="list">1)</label>
                    <item n="040:13">das Defizit der fehlenden, zum mindesten nicht befriedigenden
                        Ausbildung und Fortbildung der Jugendrichter, soweit diese Ausbildung sich
                        gerade auf die pädagogischen und kriminologischen Implikationen ihrer
                        eigenen Berufstätigkeit bezieht;</item>
                    <label type="list">2)</label>
                    <item n="040:14">das Defizit im Ausbildungsniveau und in den Ausbildungsgängen
                        auch anderer Mitarbeiter, solcher Mitarbeiter nämlich, die bei der
                        Durchführung von Maßnahmen innerhalb der Jugendstrafrechtspflege mitzuwirken
                        gehalten sind;</item>
                    <label type="list">3)</label>
                    <item n="040:15">das Defizit der materiellen Bedingungen, das vielfach Anlaß
                        dafür ist, daß der Sinn, der den rechtlichen Regelungen des <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:AD54BYTK" type="KMG">Jugendgerichtsgesetzes</bibl> innewohnt, nicht zureichend erfüllt
                        werden kann, so daß es zunächst einmal notwendig wäre, <pb edRef="#a" n="150"/>diese Bedingungen zu erfüllen, ehe man an eine Veränderung des
                        rechtlichen Rahmens denkt.</item>
                </list>
                <p n="040:16">Bei der zweiten Gruppe der Defizite, den <hi>sozialpsychologischen
                        bzw. soziologischen</hi> Bedingungen, handelt es sich ebenfalls um drei
                    Tatbestände:</p>
                <list type="numbered">
                    <label type="list">1)</label>
                    <item n="040:17">um den bemerkenswerten und nicht nur in Kreisen der
                        Jugendkriminalrechtspflege bemerkbar gewordenen Sachverhalt, daß die soziale
                        Herkunft der Richter deutlich homogen ist. Diese Homogenität in der <choice>
                            <sic>mittelständigen</sic>
                            <corr resp="#AnH" type="KMG">mittelständischen</corr>
                        </choice> Herkunft bewirkt offenbar so etwas wie ein Unverständnis im Umgang
                        mit gerade solchen Jugendlichen, die aus ganz anderen sozialnormativen
                        Horizonten kommen, d. h. aus ganz anderen sozialen Schichten mit anderen
                        Gewohnheiten, mit anderen Normen- und Wertvorstellungen;</item>
                    <label type="list">2)</label>
                    <item n="040:18">die Abhängigkeit des Richters von der Öffentlichkeit und die
                        Einstellung der Öffentlichkeit zur Jugendkriminalrechtspflege. Es handelt
                        sich hier vermutlich um zwei Seiten derselben Sache. Es ist nicht nur so –
                        so wurde gesagt –, daß die Öffentlichkeit den Vorgängen innerhalb der
                        Jugendstrafrechtspflege immer noch zu wenig Verständnis entgegenbringt,
                        sondern es ist mindestens zu vermuten, daß mancher Jugendrichter diejenige
                        Bewegungsfreiheit, die er gegenüber den öffentlichen Erwartungen durchaus
                        hat, vielleicht nicht in dem Maße ausnutzt, in dem er es tun könnte oder gar
                        tun sollte. Auch Richter sind trotz aller formalen Autonomie – meist nicht
                        bewußt – abhängig von den Voreinstellungen und Vorurteilen ihrer eigenen
                        sozialen Schicht; sie sind außerdem abhängig, mehr oder weniger bewußt,
                        nicht nur von den manifesten Reaktionen der Öffentlichkeit, sondern auch von
                        den von ihnen vermuteten Reaktionen der Öffentlichkeit auf Urteile und
                        Maßnahmen.</item>
                    <label type="list">3)</label>
                    <item n="040:19">Die dritte Schwierigkeit in diesem Komplex der
                        sozialpsychologischen Bedingungen – so hieß es – liege in dem immer noch
                        nicht bewältigten Verhältnis von Erziehung und Strafe, in der merkwürdigen
                        Dichotomie, die die Praxis immer noch zu formen scheint, daß nämlich Strafe
                        und Erziehung gleichsam zwei auseinanderfallende Akte des gesamten Vorganges
                        der Wiedereingliederung oder der Eingliederung junger Menschen in diese
                        Gesellschaft darstellen. Zu einer Aufhebung oder Bewältigung dieses
                        Widerspruchs sei es indessen immer noch nicht oder doch nicht befriedigend
                        gekommen.</item>
                </list>
                <p n="040:20">Es ist deutlich, daß diese zweite Gruppe der sozialpsychologischen
                    oder soziologischen Bedingungen nicht in der gleichen Weise verfügbar ist wie
                    die erste Gruppe der organisatorischen Bedingungen. Die Tatbestände der zweiten
                    Gruppe entziehen sich offenbar dem unmittelbar planenden Eingriff. Sie entziehen
                    sich auch einer Veränderung, die versucht, auf dem Wege des Appells etwas zu
                    erreichen. Darin lag in gewisser Weise die Ironie dieser Diskussionen: Der
                    Arbeitskreis wiederholte mit solchen Vorschlägen eben eine häufige rhetorische
                    Figur der Jugendstrafrechtspflege, nämlich den verbalen Appell an bessere
                    Gesinnung und besseres Verhalten. Auch die Verhandlung vor dem Richter hat ja
                    eine ähnliche Gestalt. Auch sie ist ja ein <pb edRef="#a" n="151"/>moralischer
                    Appell, unterstützt durch physische Gewalt bzw. drohende physische Gewalt. Dabei
                    wurde innerhalb der Arbeitsgruppe ein Widerspruch in den Diskussionen deutlich,
                    der als Gegensatz zweier Gruppen oder zweier Interessenrichtungen begriffen
                    werden muß: Auf der einen Seite nämlich gab es Teilnehmer, die von der Annahme
                    ausgingen, daß die gegebenen rechtlichen Bedingungen durchaus ausreichend seien,
                    um eine sachgerechte Praxis zu ermöglichen; sie gingen darüber hinaus vielleicht
                    sogar von der Annahme aus, daß auch die gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen
                    durchaus ausreichend seien, um den Erziehungszweck innerhalb der
                    Jugendstrafrechtspflege voll befriedigend oder doch ausreichend zu realisieren,
                    wenn nur genügend guter Sachverstand und Wille vorhanden sei. Demgegenüber war
                    eine andere Gruppe der Meinung, daß genau diese Annahme eigentlich nicht zu
                    halten sei, sondern daß vielmehr zu fragen sei, woran es denn liege, daß die
                    vorgetragenen und beklagten Defizite innerhalb der Jugendkriminalrechtspflege
                    nicht verschwinden, sondern über Jahre oder Jahrzehnte hinweg gleichsam konstant
                    bleiben. Es könne nicht allein am guten Willen von einzelnen liegen, es könne
                    nicht nur daran liegen, daß zufällig der staatliche Geldgeber hier und da nicht
                    so viel bereitstellt, wie bereitgestellt werden müsse, sondern es müsse an
                    Problemen liegen, die eben mit der Institution im ganzen etwas zu tun haben oder
                    möglicherweise mit der Gesellschaft, innerhalb derer so etwas geschieht. Wir
                    waren der Meinung, daß es sich um eine Frage handelt, die in der Arbeitsgruppe
                    nicht entscheidbar war; es ist aber eine Frage, die empirisch entschieden werden
                    könnte, aber eben nicht in dem Rahmen solcher Kongresse. Wir haben uns deshalb
                    damit begnügt, diese beiden Annahmen gegenüberzustellen und jedenfalls deutlich
                    zu machen, daß eine Klärung der Richtigkeit der einen oder anderen Annahme für
                    die weitere Entwicklung der Jugendstrafrechtspflege von großer Bedeutung
                    ist.</p>
                <p n="040:21">In dieser Kontroverse, die sich im Grunde genommen als ein schwelender
                    Konflikt durch die beiden Verhandlungstage hindurchzog, kam noch etwas anderes
                    zum Vorschein, nämlich eine unterschiedliche Einstellung dieser Kreise zu dem,
                    was man traditionellerweise mit einem vielleicht nicht sehr glücklichen und
                    wissenschaftlich auch nicht sehr brauchbaren Ausdruck die Frage des
                    Menschenbildes nennt. Es wurde nämlich den Verfassern der <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QAABMA8Q" type="KMG">Denkschrift der
                        Arbeiterwohlfahrt</bibl> vorgeworfen, daß sie mit einer Vorstellung von
                    Menschen operieren, die den tatsächlichen Gegebenheiten, mit denen man
                    insbesondere bei dissozialen Jugendlichen rechnen müsse, nur ungenügend Rechnung
                    trägt. Es wurde vorgeworfen, daß hier eine idealistische oder gar illusionäre
                    Anthropologie zum Vorschein komme. Es wurde – wenn auch in anderen Worten – ihr
                    vorgeworfen, ein <q rend="double">utopisches</q> Konzept entwickelt zu
                    haben.</p>
                <p n="040:22">Dem wurde entgegnet, daß es sich bei diesen Voraussetzungen gerade
                    nicht um <q rend="double">utopische</q> Voraussetzungen handelt, sondern um
                    bestimmte Prinzipien, an denen festzuhalten auf jeden Fall geboten ist,
                    unabhängig davon, in welcher Annäherung an diese Prinzipien die Praxis ihre
                    Gestalt gewinnt. Es wurde konkret darauf hingewiesen, daß man nichts anderes tue
                    und daß auch die Verfasser der <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QAABMA8Q" type="KMG">Denkschrift</bibl>
                    <pb edRef="#a" n="152"/>nichts anderes zu tun versucht haben, als den Begriff
                    der Menschenwürde ernst zu nehmen und ihn konsequent auch auf die sog.
                    dissozialen Jugendlichen hin zu Ende zu denken. Sofern man allerdings solche
                    Prinzipien, die ja schließlich Prinzipien des Grundgesetzes sind, für utopisch
                    halten will, würde diese Gruppe, so vermute ich, sich freilich auch utopisch
                    nennen lassen.</p>
                <p n="040:23" xml:id="Kap3">3. Ich gehe damit über das, was wortwörtlich in der
                    Diskussion zur Sprache kam, hinaus und versuche nun meinerseits eine
                    Interpretation dieses bisweilen sehr verschlungenen Diskussionsverlaufs. Das
                    Kreisen um dieses Problem bedeutet nichts anderes, als daß die Frage nach dem
                    Verhältnis von Recht und Pädagogik zum Vorschein kam. Die Frage nach einer <choice>
                        <sic>unserer</sic>
                        <corr resp="#KPH" type="KMG">unseren</corr>
                    </choice> Vorstellungen von vernünftiger Gesellschaft und vernünftigem
                    Heranwachsen angemessenen Form der Behandlung dissozialer Jugendlicher ist
                    offenbar kein auf einzelne wissenschaftliche Disziplinen isolierbares Problem.
                    Es ist offenbar auch kein Problem, das sich in Kooperation einzelner
                    Wissenschaften schon befriedigend lösen ließe, sondern es ist offenbar ein
                    gesellschaftspolitisches Problem, das zu erkennen uns allerdings einige
                    Schwierigkeiten macht. Ich vermute, daß auch hier eine <foreign xml:lang="fr">
                        <choice>
                            <sic>deformation</sic>
                            <corr resp="#AnH" type="KMG">déformation</corr>
                        </choice> professionelle</foreign> eine Rolle spielt, nämlich das
                    unpolitische Bewußtsein zweier Berufsstände, der Juristen und der Pädagogen.
                    Dergestalt <q rend="double">frustriert</q> versuchte sich der Arbeitskreis dann
                    schließlich an einem praktischen Problem, und zwar an dem Problem des
                    Jugendstrafvollzuges, genauer gesagt, an der Frage nach der Wirkungsweise des
                    isolierenden Anfangsvollzugs. Dr. <name ref="gnd:122370805" type="person">
                        <hi>Hofmann</hi>
                    </name> referierte einen Ausschnitt aus seinen
                    umfangreichen Untersuchungen, nämlich die Frage, welche Wirkungen der
                    isolierende Anfangsvollzug der Anstalt hat. Er stellte vornehmlich drei typische
                    Wirkungen heraus:</p>
                <list type="numbered" xml:id="RefHofmann">
                    <label type="list">1)</label>
                    <item n="040:24">die Depersonalisierung, bildhaft zu vergegenwärtigen in der
                        Tatsache, daß der junge Gefangene beim Eintritt ins Gefängnis seine gesamte
                        private Kleidung ablegt, durch die Dusche geht und seine neue
                        Anstaltskleidung anlegt; der Junge werde dadurch gleichsam symbolisch dessen
                        entkleidet, was er ist oder als was er sich selbst bis dahin verstanden hat.
                        Eine Auseinandersetzung mit seiner eigenen Lage werde auf diese Weise nicht
                        bewirkt.</item>
                    <label type="list">2)</label>
                    <item n="040:25">die Regression. Die Situation der Isolierung führe nicht dazu,
                        in einer Besinnungssituation und Auseinandersetzung mit dem eigenen
                        Schicksal dieses zu verarbeiten und dann produktiv in den Dienst neuer
                        Lernleistungen zu stellen, sondern führe im Gegenteil zu Rückschritten oder
                        zu einem Verhalten, das früheren Entwicklungsstufen entspricht und damit
                        einer Flucht gleichkommt, die gerade mögliche Lernprozesse blockiert, statt
                        sie zu fördern;</item>
                    <label type="list">3)</label>
                    <item n="040:26">die Kompensation in irrealen Tagträumen. Auch in den unter
                        diesem Begriff zusammengefaßten Beobachtungen zeige sich, daß der junge
                        Mensch versucht, aus dieser für ihn stark belastenden Situation eher in
                        andere Bereiche zu flüchten, als eine Verarbeitung des Erfahrenen zu
                        versuchen, so daß im ganzen eine Entrealisierung der Erlebnis- und
                        Verhaltensweise zustandekommt, die den <pb edRef="#a" n="153"/>schlechtesten
                        Ausgangspunkt für Prozesse darstellt, die man noch pädagogisch nennen
                        könnte.</item>
                </list>
                <p n="040:27">Solche Beobachtungen veranlaßten die Arbeitsgruppe zu einer kritischen
                    Diskussion des verbreiteten <q rend="double">Besinnungstheorems</q>. Es handelt
                    sich hier um eine Annahme, deren Wurzeln im pietistisch-puritanischen
                    Lebensverständnis zu suchen sind, wo Erweckung und Selbstbesinnung eine gewisse
                    theologisch begründete Rolle spielten. Heute aber, ihres theologischen
                    Charakters entkleidet, säkularisiert als mittelständische Restideologie,
                    entbehrt sie für die Behandlung von Straffälligen der pädagogischen
                    Legitimation. Um eine mittelständische Restideologie handelt es sich heute
                    deshalb, weil die im Begriff der Besinnung zum Ausdruck kommende Vermutung,
                    jemand könne durch gleichsam verbal-intellektuell vorgetragenen <choice>
                        <sic>Appel</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">Appell</corr>
                    </choice> oder auf einen solchen <choice>
                        <sic>Appel</sic>
                        <corr resp="#AnH" type="KMG">Appell</corr>
                    </choice> hin sein Verhalten ändern, nur unter ganz bestimmten
                    gesellschaftlichen Bedingungen realistisch ist, dann nämlich, wenn es sich um
                    Menschen handelt, die im Sozialisationsmilieu des Mittelstandes groß geworden
                    sind. Das trifft gewiß für Richter und Pädagogen zu, nicht aber für ihre
                    Probanden, ist jedoch unter einer Bedingung allgemein sinnvoll, nämlich unter
                    der Bedingung einer psychoanalytischen Therapie. Hier, so wurde auch in der
                    Diskussion eingewandt, ist ja geradezu das Prinzip der Besinnung Methode
                    geworden, freilich mit einem Effekt und in einer Art und Weise, die mit der
                    pietistischen Annahme – und das, glaube ich, kann man nicht deutlich genug sagen
                    – nichts mehr gemein hat. Die Ähnlichkeit ist nur scheinbar.</p>
                <p n="040:28">So gelangte die Arbeitsgruppe in immer neue Aporien hinein, in
                    Situationen, in denen nun die eine oder andere wissenschaftliche Information
                    nötig gewesen wäre, über die sie jedoch nicht verfügte, da die einschlägigen
                    Informationen gleichsam in die anderen Gruppen dieses <name ref="gnd:2040411-6" type="org">Jugendgerichtstages</name> abgewandert waren. Aber immerhin ist
                    das Problemfeld oder doch ein Ausschnitt dieses Problemfeldes in Umrissen
                    deutlich geworden: Der Ausgangspunkt unserer Diskussion war die <bibl resp="#AnH" corresp="zotero:QAABMA8Q" type="KMG">Denkschrift der
                        Arbeiterwohlfahrt</bibl>. Das Prinzip dieser Denkschrift ist die
                    einheitliche Behandlung der dissozialen Jugendlichen, die nicht Strafe als
                    notwendige Folge kriminellen Verhaltens ansieht, sondern – im Sinn der heutigen
                        <q rend="double">Lerntheorie</q> – sich allein als ein Anknüpfen an die
                    Lernbedürfnisse der Jugendlichen versteht. <q rend="double">Behandlung</q> von
                    dissozialen Jugendlichen heißt demnach – wenn man diesen Ausdruck überhaupt noch
                    verwenden will – <q rend="double">Resozialisierung</q>, heißt soziales Lernen
                    unter Bedingungen, die eine Korrektur früherer Lernprozesse möglich machen. Nur
                    in dieser Richtung scheint eine angemessene Formulierung der pädagogischen
                    Aufgabe der <q rend="double">Jugendstrafrechtspflege</q> noch vertretbar zu
                    sein.</p>
                <p n="040:29">In lockerem Zusammenhang mit dem Inhalt der Diskussionen spricht der
                    Arbeitskreis schließlich zwei Empfehlungen aus:</p>
                <list type="numbered">
                    <label type="list">1)</label>
                    <item n="040:30">ist er der Meinung, daß eine der vordringlichsten Aufgaben der
                            <name ref="gnd:2007968-0" type="org">Deutschen Vereinigung für
                            Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen</name> in der Zukunft die
                        Öffentlichkeitsarbeit sein solle, und zwar aufgrund der
                        gesellschaftspolitischen Implikationen der Fragen, die Gegenstand der
                        Diskussionen waren. Es wird der <pb edRef="#a" n="154"/>
                        <name ref="gnd:2007968-0" type="org">Deutschen Vereinigung</name> die Gründung
                        eines Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit empfohlen, die Einstellung eines
                        Pressereferenten, die Ausarbeitung von Direktiven für die Art und Weise, in
                        der in unserem Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden und
                        beständige öffentliche Kontakte unterhalten werden können;</item>
                    <label type="list">2)</label>
                    <item n="040:31">die <name ref="gnd:2007968-0" type="org">Deutsche Vereinigung
                            für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen</name> möge sich an die
                        dafür zuständigen Adressaten wenden, um ein Dokumentations- und
                        Forschungszentrum für die Probleme dissozialen Verhaltens und der Behandlung
                        von dissozialem Verhalten einzurichten. Der Arbeitsgruppe scheint eine
                        solche Dokumentation insbesondere deshalb wichtig zu sein, weil nicht nur
                        die rechtlichen, sondern auch die pädagogischen Fragen überhaupt nicht mehr
                        zureichend beantwortet werden können, wenn nicht ein gesicherter Überblick
                        über Erfahrungen, die der Kontrolle unterworfen sind, vorliegt, und zwar aus
                        den verschiedenen sowohl praktischen wie auch wissenschaftlichen
                        Bereichen.</item>
                </list>
            </div>
        </body>
    </text>
</TEI>