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    <p xmlns="">laus Mollenhauer (1928-1998) gilt als einer der bedeutendsten und prominentesten deutschen
        Erziehungswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Die Etablierung der Sozialpädagogik als
        wissenschaftliche Teildisziplin der Erziehungswissenschaft an den Universitäten geht
        maßgeblich auf Mollenhauers theoretische Beiträge sowie seine Beteiligung an öffentlichen
        Debatten und fachlichen Diskursen in den 1960er und 1970er Jahren zurück. Dass der
        Emanzipationsbegriff zur Leitorientierung sowohl für die Allgemeine Pädagogik als auch für
        professionelle Selbstverständigungsprozesse in den pädagogischen Handlungsfeldern der 1970er
        Jahre avancierte, wird bis heute am deutlichsten mit seinem Namen verknüpft.</p>
    <p xmlns="">Die Öffnung der Erziehungswissenschaft für kulturtheoretische und -geschichtliche Fragen, die
        zum zentralen Gegenstand von Klaus Mollenhauers Werk in den 1980er Jahren wurden, findet
        heute besonders im angloamerikanischen und asiatischen Raum Beachtung. Seine Arbeiten zur
        ästhetischen Bildung wurden in den 1990er Jahren für die entsprechende Forschung maßgeblich.
        Teile seines Werkes wurden schon früh, seit den 1970er Jahren, in mehrere Sprachen
        übersetzt. Aktuell ist eine internationale Rezeption des Spätwerks zu beobachten, während
        hierzulande seine Schriften teils nur noch antiquarisch, teils verstreut aufzufinden sind.
        Dieses Desiderat soll durch eine textkritische und kommentierte Edition der Schriften Klaus
        Mollenhauers behoben werden. Die Edition soll als digitale Online- und traditionelle
        Buch-Gesamtausgabe veröffentlicht werden.</p>
    <p xmlns="">Damit entsteht erstmalig in der Erziehungswissenschaft eine digitale, textkritische und
        kommentierte Gesamtedition, die kostenfrei genutzt werden kann. Die Lektüre der im
        KMG-Portal verfügbar gemachten Volltexte wird durch den Einsatz von verschiedenen
        Distant-Reading-Tools ergänzt, die von den Nutzer*innen angewendet werden können. Das
        Online-Portal stellt neben den Texten ergänzenden Materialien zur Edition aus Klaus
        Mollenhauers Nachlass und auch Metainformationen (z. B. Personen- und bibliografische
        Referenzierungen) bereit, die erweiterte Funktionen in der Textpräsentation und -analyse
        ermöglichen und so einen Beitrag zum sogenannten <q rend="double">Semantischen Web</q>
        darstellen.</p>
    <!--<p>Die Texte der digitalen Online-Ausgabe werden sukzessive im Frühling 2025 im KMG-Portal publiziert; zum Abschluss des Projekts folgt eine
    traditionelle Buch-Ausgabe. Diese gedruckte „Klaus Mollenhauer
    Gesamtausgabe" ist auf insgesamt zehn Bände angelegt und erscheint im
    Göttinger Universitäts-Verlag. Die Printversion knüpft an Konzepte
    üblicher kritischer Ausgaben an: Den Bänden werden eine den Quellentext
    werk- und problemgeschichtlich kontextualisierende Einleitung, die
    kritische Darbietung der überlieferten Druckversionen sowie historische
    Erläuterungen und ein Register beigefügt. Die Texte werden zudem auf den
    Seiten des Universitätsverlags im pdf-Format zur Verfügung gestellt.</p>-->
    <p xmlns="">Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt wird an vier Standorten
        parallel bearbeitet: In der Abteilung <q rend="double">Allgemeine und Historische
            Erziehungswissenschaft</q> der Georg-August-Universität Göttingen wird die erste Phase
        von Mollenhauers Werk bearbeitet, die die Schriften aus der Zeit von 1947 bis 1974 umfasst.
        In der Abteilung für <q rend="double">Allgemeine Pädagogik</q> der Universität Osnabrück
        werden die Werke aus Mollenhauers mittlerer Schaffensphase von 1975 bis 1987 bearbeitet. In
        der Abteilung <q rend="double">Allgemeine Grundschulpädagogik</q> der Humboldt-Universität
        zu Berlin (zuvor <q rend="double">Allgemeine Erziehungswissenschaft</q> an der Leuphana
        Universität Lüneburg), steht der jüngste Abschnitt seiner Veröffentlichungen (inklusive
        posthumer Publikationen) im Vordergrund. Für die digitale Umsetzung und technische
        Realisierung sowie die editions- und informationswissenschaftliche Beratung sind die
        Abteilung <q rend="double">Forschung und Entwicklung</q> und die Gruppe Metadaten und
        Datenkonversion der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
        verantwortlich.</p>
</projectDesc>
            <editorialDecl>
                <span xmlns="" class="error-message">
                    <span class="error-message">Error: Can't find corresponding text with tguri: 3qq83 in the database. Maybe the text hasn't been been published yet?<br/>
                    </span>
                </span>
                <p>Dieses Werk wurde auf folgende Art und Weise korrekturgelesen: Nach Schema M und
                    Schema A.</p>
            </editorialDecl>
            <listPrefixDef xmlns="">
    <prefixDef ident="documenttype" matchPattern="(.+)" replacementPattern="http://uri.gbv.de/terminology/kmg_documenttype/$1">URIs mit
        dem Präfix "documenttype" zielen auf Datensätze in der
        Dokumenttypen-Terminologie der KMG.</prefixDef>
    <prefixDef ident="geo" matchPattern="([a-zA-Z0-9]+)" replacementPattern="http://www.geonames.org/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "geo" zielen auf Datensätze von Geonames.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="gnd" matchPattern="(.+)" replacementPattern="http://d-nb.info/gnd/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "gnd" zielen auf Datensätze der Gemeinsamen
            Normdatei.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="kmglit" matchPattern="(\d\d\d-\D+)" replacementPattern="https://mollenhauer-edition.de/api/citations/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "kmglit" zielen auf die Literaturangaben-API des
            KMG-Webportals.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="kmgwork" matchPattern="(\d\d\d-\D+)" replacementPattern="https://mollenhauer-edition.de/works/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "kmgwork" zielen auf Fassungen der KMG-Texte im
            KMG-Webportal.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="textgrid" matchPattern="([a-zA-Z0-9\.]+)" replacementPattern="https://textgridlab.org/1.0/tgcrud-public/rest/textgrid:$1/data">
        <p>URIs mit dem Präfix "textgrid" zielen auf Textgrid-Objekte.</p>
    </prefixDef>
    <prefixDef ident="zotero" matchPattern="([A-Z0-9]+)" replacementPattern="http://zotero.org/groups/2206325/items/$1">
        <p>URIs mit dem Präfix "zotero" zielen auf Datensätze von Zotero.</p>
    </prefixDef>
</listPrefixDef>
            <variantEncoding method="parallel-segmentation" location="internal"/>
        </encodingDesc>
        <profileDesc>
            <langUsage corresp="#Werkkommentar">
                <language ident="de-1996">Deutsch nach neuer Rechtschreibung</language>
            </langUsage>
            <langUsage corresp="#KMG-Text">
                <language ident="de-1901">Deutsch nach alter Rechtschreibung</language>
            </langUsage>
            <textClass corresp="#KMG-Text">
                <keywords scheme="https://uri.gbv.de/terminology/kmg_documenttype/">
                    <term key="documenttype:943f9d06-3170-43b1-a00a-324b94379a04" xml:lang="de-1996">Artikel</term>
                    <term xml:lang="de-1996" key="documenttype:554dc16e-2e64-452a-88f9-bfb4c2c368a3">Wissenschaftliche Publikation</term>
                </keywords>
                <keywords>
                    <term xml:lang="de-1996">Einrichtung</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Jugendbildung</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Heim</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Jugendschutz</term>
                    <term xml:lang="de-1996">Sozialpädagogik</term>
                </keywords>
            </textClass>
        </profileDesc>
        <revisionDesc>
            <change when="2018-10-09" who="#MFZ #MaG">Ingest der OCR-Daten in TextGrid</change>
            <change who="#MFZ" when="2023-09-11" status="Basisauszeichnung">Basisauszeichnung</change>
            <change who="#MFZ" when="2023-09-11" status="bibls">Bibl-Überprüfung</change>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
    <text xml:id="Werkkommentar" type="commentary" xml:lang="de-1996">
        <body>
            <div type="chapter" xml:id="werk-formale-beschreibung">
                <head>
                    <label type="head">1</label>Werk: Formale Beschreibung</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel1">
                    <label type="head">1</label>Werk: Formale
                    Beschreibung</head>
                <div type="section" xml:id="leittext">
                    <head>
                        <label type="head">1.1</label>Leittext</head>
                    <p n="1">
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a1">Mollenhauer, Klaus.
                            Sozialpädagogische Einrichtungen (Beitrag 1964; KMG 014-a1). In
                                <hi>Klaus Mollenhauer Gesamtausgabe. Historisch-kritische
                                Edition</hi>. (2025). Herausgegeben von Cornelie Dietrich,
                            Klaus-Peter Horn &amp; Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqsw-a1">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqsw&amp;edition=a1</ref>.</bibl>
                    </p>
                    <p n="2">Basierend auf:</p>
                    <list type="ordered">
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="3">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:7LGQ9LRQ">Mollenhauer,
                                Klaus (1964). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon.</hi>
                                <hi>Pädagogik</hi> (S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                                Fischer.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                </div>
                <div type="section" xml:id="weitere-fassungen">
                    <head>
                        <label type="head">1.2</label>Weitere Fassungen</head>
                    <p n="4">
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a2">Mollenhauer, Klaus.
                            Sozialpädagogische Einrichtungen (1965-1973; KMG 014-a2). In <hi>Klaus
                                Mollenhauer Gesamtausgabe. Historisch-kritische Edition</hi>.
                            (2025). Herausgegeben von Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp;
                            Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqsw-a2">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqsw&amp;edition=a2</ref>.</bibl>
                    </p>
                    <p n="5">Basierend auf:</p>
                    <list type="ordered">
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="6">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:C35RCVPV">Mollenhauer,
                                Klaus (1965). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (2.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="7">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:359HYJCI">Mollenhauer,
                                Klaus (1966). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (3.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="8">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:KWLZX9GC">Mollenhauer,
                                Klaus (1967). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (4.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="9">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:TPZS5TRW">Mollenhauer,
                                Klaus (1968). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (5.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="10">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:MC2WNB74">Mollenhauer,
                                Klaus (1969). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (6.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="11">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:ZY3IQAZF">Mollenhauer,
                                Klaus (1971). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (7.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="12">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:U3PW7WHF">Mollenhauer,
                                Klaus (1971). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (8.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="13">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:WXRL73DE">Mollenhauer,
                                Klaus (1972). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (9.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                        <label type="list">•</label>
                        <item n="14">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:2LAY3583">Mollenhauer,
                                Klaus (1973). Sozialpädagogische Einrichtungen. In Hans-Hermann
                                Groothoff (Hrsg.) <hi>Das Fischer Lexikon. Pädagogik</hi> (10.
                                Auflage, S. 296–314 und 362). Frankfurt am Main:
                            Fischer.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                    <p n="15">Der Lexikonbeitrag <hi>Sozialpädagogische Einrichtungen</hi> erschien
                        erstmals 1964 als einer von drei von Klaus Mollenhauer verantworteten
                        Beiträgen (s. <bibl type="commentary" corresp="kmglit:012-a1">
                            <ref target="textgrid:3w5gj-a1">KMG 012-a1</ref>
                        </bibl> und <bibl type="commentary" corresp="kmglit:013-a1">
                            <ref target="textgrid:3qqsz-a1">KMG 013-a1</ref>
                        </bibl>) im <hi>Fischer
                            Lexikon Pädagogik</hi>. Die beiden Fassungen <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a1">
                            <ref target="textgrid:3qqsw-a1">KMG
                            014-a1</ref>
                        </bibl> und <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a2">
                            <ref target="textgrid:3qqsw-a2">KMG 014-a2</ref>
                        </bibl>
                        unterscheiden sich nur durch einige wenige Korrekturen. Der Beitrag umfasst
                        etwas weniger als 18 Druckseiten; dazu findet sich am Ende des Lexikons eine
                        Bibliografie <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a">
                            <ref target="textgrid:3qqsw-a">(KMG 014-a</ref>, <citedRange unit="absatz" from="014:42" to="014:53">Abs.
                            014:42-53</citedRange>)</bibl>.</p>
                    <p n="16">Im Gegensatz zu den beiden anderen Lexikonbeiträgen <bibl type="commentary" corresp="kmglit:012-a1">
                            <ref target="textgrid:3w5gj-a1">KMG 012-a1</ref>
                        </bibl> und <bibl type="commentary" corresp="kmglit:013-a1">
                            <ref target="textgrid:3qqsz-a1">KMG 013-a1</ref>
                        </bibl> wurde der Beitrag
                            <q rend="double">Sozialpädagogische Einrichtungen</q> nur in den ersten
                        zehn Auflagen des Lexikons veröffentlicht; er fiel bei der Neuausgabe 1973
                        ersatzlos weg.</p>
                    <p n="17">In Mollenhauers <hi>Einführung in die Sozialpädagogik</hi> findet sich
                        zunächst als Kapitel <q rend="double">D.</q>, ab 1974 als Kapitel <q rend="double">E. Anhang: Übersicht über die sozialpädagogischen
                            Einrichtungen</q> ein Abschnitt mit sehr ähnlichem Inhalt. Ab der 2./3.
                        Auflage 1965 ist in allen Ausgaben der <hi>Einführung</hi> angegeben, dass
                        es sich dabei um einen Nachdruck des Artikels <hi>Sozialpädagogische
                            Einrichtungen</hi> aus dem <hi>Fischer Lexikon Pädagogik</hi> handele
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:011-commentary">
                            <ref target="textgrid:3qqtk-commentary">(s. den Werkkommentar zu KMG
                                013</ref>)</bibl>. Die <hi>Deutsche Bibliographie, Reihe A</hi>,
                        verzeichnet das <hi>Fischer Lexikon Pädagogik</hi> im wöchentlichen
                        Verzeichnis 28/1964 (Juli) und die <hi>Einführung</hi> im Verzeichnis
                        37/1964 (September) als Veröffentlichung. Aufgrund des früheren Erscheinens
                        des Lexikonbeitrags ist die Bezeichnung <q rend="double">Nachdruck</q> für
                        das Kapitel in der Monografie auf den ersten Blick gut nachvollziehbar. Bei
                        genauerem Hinsehen werden aber Ungereimtheiten sichtbar.</p>
                    <p n="18">So beinhaltet der Text im Lexikon zwar den überwiegenden Teil des
                        Anhangs D. bzw. E. aus der <hi>Einführung</hi>, ist damit jedoch nicht
                        identisch, sondern enthält im einleitenden Teil der Lexikonfassung <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a1">
                            <ref target="textgrid:3qqsw-a1">(KMG 014-a1</ref>, <citedRange unit="absatz" from="014:1" to="014:3">Abs.
                            014:1–3</citedRange>)</bibl> längere Passagen aus der Einleitung der
                            <hi>Einführung in die Sozialpädagogik</hi>
                        <bibl type="commentary" corresp="kmglit:011-A">
                            <ref target="textgrid:3qqtk-A">(KMG 011-A</ref>, <citedRange unit="absatz" from="011:21" to="011:24">Abs.
                            011:21–24</citedRange>)</bibl>. Weiterhin ist auffällig, dass der
                        Lexikonbeitrag, obwohl früher erschienen, in der Passage zum Förderungsfonds
                        des Bundesjugendplanes mit aktuelleren Daten aufwartet als die später
                        erschienene Monografiefassung (s. <bibl type="commentary" corresp="kmglit:011-A">
                            <ref target="textgrid:3qqtk-A">KMG 011-A</ref>,
                                <citedRange unit="absatz" from="011:348" to="011:348">Abs.
                                011:348</citedRange>
                        </bibl>, und <bibl type="commentary" corresp="kmglit:014-a1">
                            <ref target="textgrid:3qqsw-a1">KMG
                            014-a1</ref>, <citedRange unit="absatz" from="014:41" to="014:41">Abs.
                                014:41</citedRange>
                        </bibl>). Hinzu kommen Unterschiede bei den
                        Untergliederungen, grammatische Abweichungen, hier oder dort fehlende bzw.
                        ergänzte Wörter, ergänzte oder verkürzte Überschriften sowie zusätzliche
                        bzw. fehlende Sätze und die Abkürzung bzw. das Ausschreiben von
                        Rechtstexten.</p>
                    <p n="19">Beide Werke wurden wahrscheinlich mehr oder weniger parallel von
                        Mollenhauer bearbeitet, so dass kaum zu sagen ist, welcher der beiden Texte
                        denn als <q rend="single">Urfassung</q> zu bezeichnen ist. Wäre das Kapitel
                        in der <hi>Einführung</hi> die <q rend="single">Urfassung</q>, dann wäre der
                        Lexikonbeitrag als eine Kompilation aus der Einleitung und dem Kapitel D.
                        der <hi>Einführung</hi> zu bezeichnen, was dort dann so hätte vermerkt
                        werden müssen. Wäre der Lexikonbeitrag die <q rend="single">Urfassung</q>,
                        dann stellte der als Nachdruck bezeichnete Text in der <hi>Einführung</hi>
                        lediglich einen Teilnachdruck des Lexikonartikels dar, und eine
                        entsprechende Kennzeichnung hätte auch an der entsprechenden Stelle im
                        Einleitungskapitel der <hi>Einführung</hi> angebracht werden müssen. Vor
                        diesem Hintergrund scheint es uns sinnvoller, beide erstmals 1964
                        erschienenen Texte, auch wenn sie in weiten Teilen sehr ähnlich oder sogar
                        textidentisch sind, als je eigenständige Werke zu behandeln.</p>
                </div>
                <div type="section" xml:id="übersetzungen">
                    <head>
                        <label type="head">1.3</label>Übersetzungen</head>
                    <p n="20">Übersetzungen liegen unserem Kenntnisstand nach nicht vor.</p>
                </div>
                <div type="section" xml:id="unveröffentlichte-quellen">
                    <head>
                        <label type="head">1.4</label>Unveröffentlichte Quellen</head>
                    <p n="21">Unveröffentlichte Quellen liegen unserem Kenntnisstand nach nicht
                        vor.</p>
                </div>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="inhalt-und-kontexte">
                <head>
                    <label type="head">2</label>Inhalt und Kontexte</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel2">
                    <label type="head">2</label>Inhalt und
                    Kontexte</head>
                <p n="22">Der Beitrag <hi>Sozialpädagogische Einrichtungen</hi> steht (wie auch die
                    anderen beiden Texte von Mollenhauer in diesem Zusammenhang, s. <bibl type="commentary" corresp="kmglit:012-a1">
                        <ref target="textgrid:3w5gj-a1">KMG 012-a1</ref>
                    </bibl> und <bibl type="commentary" corresp="kmglit:013-a1">
                        <ref target="textgrid:3qqsz-a1">KMG
                        013-a1</ref>
                    </bibl>) als Lexikonbeitrag in einem besonderen Kontext. So hieß
                    es 1964 in einer der Titelei vorgeschalteten Beschreibung, dass die
                    Erziehungswissenschaft sich in einer Übergangszeit befände und die Aufgabe des
                    Lexikons darin bestände, den <cit xml:id="Zitatteil1" next="#Zitatteil2">
                        <quote rend="double">neuen Stand pädagogischer Erkenntnis</quote>
                    </cit> aufzuzeigen <cit xml:id="Zitatteil2" prev="#Zitatteil1">
                        <bibl type="commentary" corresp="zotero:W5FQTA89">(Enzyklopädie des Wissens,
                            1964, <citedRange unit="page" from="2" to="2">S. 2</citedRange>)</bibl>
                    </cit>. Der Beitrag <hi>Sozialpädagogische Einrichtungen</hi> leistete dies für
                    das Feld der außerschulischen Praxis.</p>
                <p n="23">In der Einleitung seines Beitrags verortet Mollenhauer die Anfänge
                    sozialpädagogischer Einrichtungen im ausgehenden 18. Jahrhundert und stellt
                    deren weitere Entwicklung bis hin zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und dem
                    Jugendgerichtsgesetz vor. Dabei werden die verschiedenen Träger und die Vielfalt
                    der Einrichtungen sowie die Einflüsse durch Reformbewegungen und die
                    Theoretisierungsansätze angesprochen. Im Anschluss folgt die Darstellung der
                    sozialpädagogischen Einrichtungen von der Kinderbetreuung bis hin zum
                    Jugendstrafvollzug und Beratungseinrichtungen sowie der verschiedenen Träger
                    dieser Einrichtungen.</p>
                <p n="24">In der ergänzenden Bibliographie zu diesem Beitrag, deren Urheber unklar
                    ist, sind zwölf Titel zu finden, die das Feld in historischer und aktueller
                    Perspektive beleuchten, vornehmlich Literatur aus den 1950er und 1960er
                    Jahren.</p>
                <p n="25">Der Beitrag wurde, wie bereits oben gesagt, nicht in die Neuausgabe des
                    Lexikons 1973 übernommen. Eine Begründung dafür wurde im Lexikon nicht gegeben.
                    In der <hi>Einführung in die Sozialpädagogik</hi> blieb der Anhang zu den
                    sozialpädagogischen Einrichtungen hingegen bis 2001 erhalten <bibl type="commentary" corresp="kmglit:011-D1">
                        <ref target="textgrid:3qqtk-D1">(s. KMG 011-D1</ref>)</bibl>. 1994 erschien ebenfalls unter dem Titel
                        <hi>Sozialpädagogische Einrichtungen</hi> ein im Aufbau sehr ähnlich
                    gehaltener Beitrag in einem erziehungswissenschaftlichen Lehrbuch <bibl type="commentary" corresp="kmglit:128-a">
                        <ref target="textgrid:3qqdb-a">(s.
                            KMG 128-a)</ref>
                    </bibl>. Ein zentraler Unterschied zu dem Beitrag von
                    1964 besteht in einer ausführlicheren historischen Rahmung und im
                    Schlussabschnitt zu Normalitätsentwürfen.</p>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="rezeption">
                <head>
                    <label type="head">3</label>Rezeption</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel3">
                    <label type="head">3</label>Rezeption</head>
                <p n="26">–––</p>
            </div>
            <div type="chapter" xml:id="literatur">
                <head>
                    <label type="head">4</label>Literatur</head>
                <head type="ToC" xml:id="Kapitel4">
                    <label type="head">4</label>Literatur</head>
                <div type="section" xml:id="andere-hier-verwendete-werke-von-klaus-mollenhauer">
                    <head xmlns:functx="http://www.functx.com">
                        <label type="head">4.1</label>Andere
                        hier verwendete Werke von Klaus Mollenhauer</head>
                    <list type="unspecified">
                        <item n="27">
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:011-A">Mollenhauer,
                                Klaus. Einführung in die Sozialpädagogik. Probleme und Begriffe
                                (Monografie 1964; KMG 011-A). In <hi>Klaus Mollenhauer
                                    Gesamtausgabe. Historisch-kritische Edition</hi>. (2025).
                                Herausgegeben von Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp;
                                Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqtk-A">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqtk&amp;edition=A</ref>.</bibl>
                        </item>
                        <item n="28">
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:012-a1">Mollenhauer,
                                Klaus. Gesellschaft in pädagogischer Sicht (Beitrag 1964; KMG
                                012-a1). In <hi>Klaus Mollenhauer Gesamtausgabe.
                                    Historisch-kritische Edition</hi>. (2025). Herausgegeben von
                                Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp; Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3w5gj-a1">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3w5gj&amp;edition=a1</ref>.</bibl>
                        </item>
                        <item n="29">
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:013-a1">Mollenhauer,
                                Klaus. Sozialpädagogik (Beitrag 1964; KMG 013-a1). In <hi>Klaus
                                    Mollenhauer Gesamtausgabe. Historisch-kritische Edition</hi>.
                                (2025). Herausgegeben von Cornelie Dietrich, Klaus-Peter Horn &amp;
                                Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqsz-a1">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqsz&amp;edition=a1</ref>.</bibl>
                        </item>
                        <item n="30">
                            <bibl type="commentary" corresp="kmglit:128-a">Mollenhauer,
                                Klaus. Sozialpädagogische Einrichtungen (Beitrag 1994-2004; KMG
                                128-a). In <hi>Klaus Mollenhauer Gesamtausgabe. Historisch-kritische
                                    Edition</hi>. (2025). Herausgegeben von Cornelie Dietrich,
                                Klaus-Peter Horn &amp; Hans-Rüdiger Müller. <ref target="textgrid:3qqdb-a">https://mollenhauer-edition.de/kmg.html?file=3qqdb&amp;edition=a</ref>.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                </div>
                <div type="section" xml:id="weitere-literatur">
                    <head>
                        <label type="head">4.2</label>Weitere Literatur</head>
                    <list type="unspecified">
                        <item n="31">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:VI2W8EX7">
                                <hi>Deutsche
                                    Bibliographie, Reihe A, Wöchentliches Verzeichnis. Amtsblatt der
                                    Deutschen Bibliothek</hi> (1964). Frankfurt am Main: Verlag der
                                Buchhändler-Vereinigung.</bibl>
                        </item>
                        <item n="32">
                            <bibl type="commentary" corresp="zotero:W5FQTA89">Enzyklopädie
                                des Wissens (1964). In Hans-Hermann Groothoff (Hrsg.), <hi>Das
                                    Fischer Lexikon.</hi>
                                <hi>Pädagogik</hi> (S. 2). Frankfurt am Main: Fischer.</bibl>
                        </item>
                    </list>
                </div>
            </div>
        </body>
        <back>
            <div>
                <p n="33">[Klaus-Peter Horn]</p>
            </div>
        </back>
    </text>
    <text xml:lang="de-1901" type="edition" xml:id="KMG-Text">
        <body>
            <div type="chapter">
                <pb edRef="#a1 #a2" n="296"/>
                <head>Sozialpädagogische Einrichtungen.</head>
                <p n="014:1">
                    <hi rend="italics">Geschichte und allgemeine Problematik.</hi> Die ersten
                    sozialpädagogischen Einrichtungen ent<pb edRef="#a1 #a2" n="297"/>standen, als
                    sich die Formen der christlich-karitativen Fürsorge mit den
                    Erziehungsintentionen der ausgehenden Aufklärung verbanden. Diese vom
                    Merkantilismus des absolutistischen Staates stark beeinflußten Institutionen –
                    der Erziehung der Armen zur Arbeitsamkeit, der Erziehung von Waisenkindern, der
                        <q rend="single">Besserung</q> von Verwahrlosten und Kriminellen, vor allem
                    von vagabundierenden Kindern und Jugendlichen – sind als die Vorläufer der im
                    19. Jh. einsetzenden differenzierten sozialpädagogischen Praxis anzusprechen.
                    Zwischen den napoleonischen Kriegen und der Ausbreitung der sozialen Bewegung in
                    Deutschland entwickelte sich dann ein schon weit verzweigtes System von
                    Erziehungseinrichtungen.</p>
                <p n="014:2">Die institutionellen Formen und die Modi der Trägerschaften waren
                    vielfältig und von Land zu Land verschieden. In der Regel handelte es sich um
                        <hi rend="italics">private Einrichtungen</hi>. Die größte Aktivität
                    entfaltete die <name ref="gnd:4131747-6" type="org" xml:id="IM">Innere
                        Mission</name> und der württembergische Pietismus. Daneben existierte eine
                    große Zahl katholischer Erziehungsvereine, bürgerlicher Wohltätigkeitsvereine
                    und Einrichtungen, die durch einzelne Erzieher oder sich erzieherisch
                    verantwortlich fühlende Bürger, vor allem Adlige, ins Leben gerufen und erhalten
                    wurden. Die Aktivität der Gemeinden richtete sich vornehmlich auf das
                    traditionelle Feld der Waisenerziehung und Armenpflege. Die karitativen Orden
                    und Kongregationen erweiterten ihre Tätigkeit in Richtung auf eine pädagogische
                    Intensivierung. So entstand in kurzer Zeit ein relativ weitverzweigtes System
                    von Heimen und Anstalten bis hin zu familienähnlichen Pflegestellen,
                    Kinderbewahranstalten, Kindergärten, berufsfördernden Einrichtungen, Jünglings-
                    und Gesellenvereinen, Sonntagsschulen, Pflegefamilien und Einrichtungen zur
                    Hilfe in vereinzelten akuten Erziehungsnotständen. In groß angelegten Anstalten
                    wie der des <name ref="gnd:118685899" type="person" xml:id="JDF">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">J. Falk</hi>
                        </hi>
                    </name> in Weimar wurden alle diese Maßnahmen zusammengefaßt. In einer zweiten
                    Periode, deren entscheidende Figur <name type="person" ref="gnd:11863223X">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">J. H. Wichern</hi>
                        </hi>
                    </name> war, wurde vor allem die <name type="org" ref="gnd:4131747-6">Innere
                        Mission</name> sozialpädagogisch ausgebaut, drang die pädagogische
                    Diskussion in den Bereich der Strafrechtspflege ein und wurde die vorbeugende
                    Arbeit der Jünglingsvereine intensiviert.</p>
                <p n="014:3">Die ersten Anfänge einer sozialpädagogischen Theoriebildung lagen in
                    den Werken <name type="person" ref="gnd:11863223X">Wicherns</name>, <name type="person" ref="gnd:117449504">Völters</name> (württembergischer
                    Pietismus), <name ref="gnd:118551531" type="person">Hirschers</name>
                    (katholische Erziehungsbewegung) und – wenn auch mehr am Rande dieser
                    Entwicklung liegend – <name type="person" ref="gnd:11853629X">Friedrich
                        Fröbels</name> vor. Als in den ersten Jahrzehnten des 20. Jhs. durch die
                    Frauenbewegung, die Jugendbewegung und die pädagogische Reformbewegung der
                    entscheidende Ansatz zur Formierung der Sozialpädagogik gelang, auch durch die
                    Einrichtung eigener Ausbildungsstätten (<name ref="gnd:118605127" type="person">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">A. Salomon</hi>
                        </hi>
                    </name>, <name type="person" ref="gnd:118651870">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">G. Bäumer</hi>
                        </hi>
                    </name>, <name type="person" ref="gnd:118588478">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">H. Nohl</hi>
                        </hi>
                    </name>), <pb edRef="#a1 #a2" n="298"/>war bereits die pädagogische Diskussion
                    über die wissenschaftlichen Grundlagen der neuen Arbeitsfelder
                    (Erziehungswissenschaft, Psychologie, Psychopathologie), die Auseinandersetzung
                    mit den juristischen und kriminalpädagogischen Problemen, mit der pädagogischen
                    Problematik der Fürsorge, den Fragen der Jugendpflege und der Differenzierung
                    und Umgestaltung der Heimerziehung in vollem Gange. Die Wiederentdeckung <name type="person" ref="gnd:118592912">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">Pestalozzis</hi>
                        </hi>
                    </name>, vor allem als eines Sozialpädagogen, gab dieser sich nun als
                    sozialpädagogische Bewegung verstehenden pädagogischen Praxis auch die Dignität
                    einer autorisierten Tradition. Im <bibl type="KMG" resp="#KPH" corresp="zotero:BSPVSEZX">Jugendwohlfahrtsgesetz</bibl> und <bibl type="KMG" resp="#KPH" corresp="zotero:AD54BYTK">Jugendgerichtsgesetz</bibl> wurden die
                    sozialpädagogischen Einrichtungen nun auch gesetzlich fixiert und ihr
                    Zusammenwirken zum Wohle der Jugend bestimmt.</p>
                <p n="014:4">Schon die <hi rend="italics">Gliederung</hi> der sozialpädagogischen
                    Arbeitsfelder ist nicht ohne Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. So bestimmt die
                    Einteilung der sozialpädagogischen Einrichtungen in jene der Jugendpflege (als
                    vorbeugende Einrichtung), der Jugendfürsorge und der Gefängniserziehung die →
                        <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Sozialpädagogik</hi>
                    </hi> als Nothilfe und Ersatzerziehung. Die Gliederung in Jugenderziehungshilfe,
                    Jugendberufshilfe und Jugendkulturhilfe vermeidet zwar diese das abnorme
                    Verhalten in den Vordergrund rückende Deutung, läßt indessen aber die besondere
                    Struktur des sozialpädagogischen Feldes in der Allgemeinheit dieser Begriffe
                    außer acht. Eine auch der starken und veränderlichen Differenzierung der
                    Sozialpädagogik angemessene Form der Beschreibung scheint daher jene zu sein, in
                    der jedes in den traditionellen Begriffen ausgedrückte theoretische Präjudiz auf
                    ein Minimum reduziert, ebenso aber auch das besonders dem Jugendamt immer noch
                    entgegengebrachte Vorurteil vermieden wird, Sozialpädagogik habe es in erster
                    Linie mit den Gestrauchelten, den Schwachen und den Abwegigen zu tun.</p>
                <p n="014:5">Deshalb <hi rend="italics">unterscheiden</hi> wir als
                    sozialpädagogische Arbeitsfelder mit entsprechenden Institutionen: Einrichtungen
                    der begleitenden Kinderpflege und ‑erziehung, Einrichtungen der außerschulischen
                    Jugendbildung, Einrichtungen der geschlossenen Heimerziehung, Einrichtungen
                    offener Art zur Vorbeugung und Bekämpfung von Jugendverwahrlosung und
                    -kriminalität, den Jugendstrafvollzug, Einrichtungen der erziehungsbegleitenden
                    Beratung.</p>
                <p n="014:6">
                    <hi rend="italics">Einrichtungen der begleitenden (halboffenen) Kinderpflege und
                        -erziehung.</hi> Unter allen sozialpädagogischen Einrichtungen und Theorien
                    sind die der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Kindergartenerziehung</hi>
                    </hi> die ältesten und stabilsten. Ausgehend von einer durch die deutsche
                    Romantik bestimmten → <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">pädagogischen Anthropologie </hi>
                    </hi> des Kindes hat <name type="person" ref="gnd:11853629X">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">Fr. Fröbel</hi>
                        </hi>
                    </name> mit dem Kindergarten eine <pb edRef="#a1 #a2" n="299"/>Stätte
                    erneuernder Volkserziehung entwickelt und damit, im Unterschied zu den schon
                    vorhandenen Einrichtungen fürsorgerisch-bewahrenden Charakters (erste deutsche
                    Kinderbewahranstalt in Detmold 1802), den eigentlichen Beginn der Geschichte des
                    deutschen Kindergartens eingeleitet. Während die verwandten Einrichtungen in
                    anderen Ländern, vor allem den angelsächsischen und Italien (<name ref="gnd:118583697" type="person">Montessori</name>), stark
                    schulisch-propädeutischen Charakter haben, ist der deutsche Kindergarten seit
                        <name type="person" ref="gnd:11853629X">Fröbel</name> eine Pflegestätte
                    (unschulischer) kindlicher Lebensformen. Als ein pädagogisches Angebot der
                    öffentlichen und privaten Jugendhilfe steht er allen Kindern vom 3. bis zum 6.
                    Lebensjahr halbtags offen. Seine Fortsetzung als schulbegleitende Einrichtung
                    ist der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Kinderhort</hi>
                    </hi>, dessen pädagogische Aufgaben schulbezogen sind. Beide haben in ihrer
                    Konzeption auch die sozialen Motive bewahrt, die zu ihrer Einrichtung führten:
                    erzieherische Hilfe für die berufstätige Mutter oder die aus anderen Gründen in
                    ihrer pädagogischen Potenz reduzierte Familie und damit Sicherung des Rechtes
                    auf Erziehung <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="1" to="1">§ 1</citedRange> Jugendwohfahrtsgesetz</bibl>, →
                    Schulrecht). Außerdem scheint heute jedes Kind unabhängig vom sozialen Status
                    der Eltern ein von der Familie unterschiedenes soziales Feld als Lebens- und
                    Spielraum zu benötigen. In diesem Sinne ist das Jugendamt gehalten, die für die
                    Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und von Kindern im
                    schulpflichtigen Alter außerhalb der Schule erforderlichen <cit xml:id="JWG5b">
                        <quote rend="double">Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern
                            und gegebenenfalls zu schaffen</quote>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="5" to="5">§ 5</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>. Das gilt nicht nur für Kindergärten und -horte, sondern auch für <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Kinderkrippen</hi>
                    </hi> und <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Krabbelstuben</hi>
                    </hi> wie für <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Kindertagesstätten</hi>
                    </hi>, Einrichtungen, die mit Rücksicht auf die besondere Lage bestimmter
                    Familien deren Kindern ganztägig offenstehen. Gegen Kindergarten und
                    Kindertagesstätte ist der skeptische Einwand erhoben worden, sie vergrößerten
                    den Schaden, den zu beheben sie geschaffen wurden. Dieser Einwand trifft nicht
                    die Sache, da Kindergarten und -hort keine Erziehungslücken schließen, die durch
                    die Schuld der Eltern entstanden und durch ihre eigene Kraft zu schließen sind.
                    Auch die → Familie ohne Berufstätigkeit der Mutter und mit hohem erzieherischen
                    Einsatz kann dem Kinde in der Regel heute, zumal in den Großstädten, nicht den
                    freien und gesicherten Spielraum, die Altersgruppe, außerfamiliäre
                    Sozialerfahrungen, die vielfältigen Anschauungen und Spielmöglichkeiten zur
                    Verfügung stellen, deren wir in unserer Gesellschaft bedürfen. Indessen weist
                    der Einwand aber auf eine schon von <name type="person" ref="gnd:11853629X">Fröbel</name> in seine Konzeption aufgenommene Funktion des Kindergartens
                    hin: die Zusammenarbeit mit den Eltern, ihre Beratung, Hilfe und Anregung in den
                    Fragen der Familienerziehung. Damit wird der Kindergarten nicht nur zu einer die
                        Fa<pb edRef="#a1 #a2" n="300"/>milienerziehung <choice>
                        <sic>ergänzende, sondern auch zu einer diese stützende und fördernde</sic>
                        <corr resp="#KPH" type="KMG">ergänzenden, sondern auch zu einer diese
                            stützenden und fördernden</corr>
                    </choice> Einrichtung.</p>
                <p n="014:7">In die Reihe der vorschulischen und schulbegleitenden Einrichtungen der
                    Kinderpflege und -erziehung gehört auch der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Kinderspielplatz</hi>
                    </hi>. Er ist zunächst nur ein ausgesparter Raum innerhalb der Stadt und wird
                    erst funktionsfähig, wenn seine Anlage zu den entwicklungsbedingten Bedürfnissen
                    des Kindes paßt, nicht nur Spielmöglichkeiten, sondern Spielanregungen enthält.
                    Bei seiner Planung wirken städtebauliche, gartenarchitektonische,
                    psychologisch-medizinische, gemeinde- und familiensoziologische Gesichtspunkte
                    zu einem pädagogischen Zweck zusammen. Da sich herausgestellt hat, daß 10-15 v. H. der Kinder im Schuleintrittsalter noch nicht schulreif zu nennen sind, wurden
                    Einrichtungen notwendig, die deren Nachreife befördern, das Übel der verzögerten
                    Einschulung im Bewußtsein der Kinder zum Verschwinden bringen und den Übergang
                    von Familie und Kindergarten zur Schule erleichtern – die <hi rend="italics">Schulkindergärten</hi>. Sie liegen auf der Grenze zwischen Sozial- und
                    Schulpädagogik und unterstehen in der Regel nicht dem Jugendamt, sondern der
                    Schulverwaltung (erster deutscher Schulkindergarten 1907 in
                    Berlin-Charlottenburg, sog. <q rend="double">Vorklassen</q>; heute besonders
                    ausgebaut in Hamburg). Denn das ausgesprochene Ziel der Erziehung in
                    Schulkindergärten ist die Schulreife, bis zu der die teils
                    erziehungsschwierigen, teils körperlich, geistig und besonders auch sprachlich
                    schwach entwickelten Kinder gebracht werden sollen.</p>
                <p n="014:8">
                    <hi rend="italics">Außerschulische Jugendbildung.</hi> Im Bereich der
                    Sozialpädagogik weist die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">außerschulische Jugendbildung</hi>
                    </hi> (<hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendpflege</hi>
                    </hi>, <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendarbeit</hi>
                    </hi>) größte Vielfalt auf; sie befindet sich überdies seit ihren Anfängen im
                    zweiten Drittel des 19. Jhs. ständig im Stadium des Experimentes. Nahezu alle
                    Formen der außerschulischen Jugendbildung (→ Bildung), die in ihrer Geschichte
                    einmal aufgetaucht waren, existieren heute nebeneinander: Vereine, Bünde, Klubs,
                    Verbände, Heime verschiedener Art, volkshochschulähnliche Einrichtungen,
                    adhoc-Veranstaltungen, intensive Dauerbetreuung; politische und konfessionelle
                    Jugendarbeit, staatlich organisierte Jugendpflege. Eine Gliederung nach den
                    institutionellen Formen (Jugendgruppe, Jugendverband, Jugendheim,
                    Jugendbildungsstätte, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz) kann deshalb auch nur
                    grob verallgemeinernd verfahren. Diese Vielfalt der außerschulischen
                    Jugendbildung ergibt sich aus der Sache: der freien jugendlichen Aktivität ist
                    hier der größte Spielraum gelassen. Jedes neu auftauchende Bedürfnis der
                    Jugendlichen kann daher auch sogleich eine neue Variante der erzieherischen
                    Formen im Gefolge haben (→ Altersstufen: Jugend).</p>
                <pb edRef="#a1 #a2" n="301"/>
                <p n="014:9">Die geschichtlich und der Sache nach ursprüngliche Form dieser
                    Erziehungsarbeit ist die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendgruppe</hi>
                    </hi>. Dies gilt jedoch nur, wenn man dem Wort seine wesentlich durch die
                    Jugendbewegung bestimmte Bedeutung nimmt und mit ihm nur die, wie auch immer
                    geartete, gruppenhafte Gesellung gleichaltriger Jugendlicher meint. So gibt es
                    nebeneinander die Jugend-Gruppe des Vereins, von Erwachsenen initiiert und
                    gelenkt; die bündischen Jugendgruppen, klein und mit engem personalem
                    Binnenkontakt; die Gruppen der Jugendorganisationen, die sowohl bündischen wie
                    auch Vereinscharakter tragen oder alle denkbaren Zwischenformen aufweisen
                    können; befristete Freizeitgruppen der behördlichen Jugendpflege; klubartige
                    Gruppen in entsprechenden Institutionen; schließlich Gruppen, die sich
                    zutreffend nur von einem sachlichen, außerhalb der Gesellungsabsicht liegenden
                    Zweck (Information, musische Betätigung, Hilfsaufgaben, Konfession,
                    Weltanschauung, politische Konzeptionen usw.) beschreiben lassen. Wo und wie
                    auch immer außerschulische Jugendbildung stattfindet, spielt die Gruppe eine
                    konstitutive Rolle. Dabei ist es zweitrangig, ob die Erziehung innerhalb der
                    Gruppe von einem Erwachsenen gelenkt wird oder nicht. Die Theorie der Gruppe
                    (auch Gruppenpädagogik) ist daher das Kernstück der Theorie dieses
                    sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.</p>
                <p n="014:10">Eine nahezu ausschließlich auf formelle Gruppen bezogene Arbeit wird
                    von den <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendverbänden</hi>
                    </hi> geleistet. Eigentlich als Träger der Arbeit anzusprechen, bestimmt ihre
                    Praxis doch weitgehend die institutionelle Form, in der die moderne
                    Jugendbildung sich vollzieht. Es gibt z. Zt. annähernd 100 dieser Verbände von
                    wenigstens einiger Bedeutung. 15 von ihnen, wobei einige als Ring-Verband den
                    Zusammenschluß mehrerer kleiner darstellen (<name type="org" ref="gnd:42523-0">Bund der katholischen Jugend</name>, <name type="org" ref="gnd:1041454295">Ring deutscher Pfadfinderbünde</name> usw.), sind im deutschen
                    Bundesjugendring vertreten. Ihre Mitgliederzahlen werden zwischen 1 Million
                    (Sportjugend) und 50 000 (einige bündische Gemeinschaften) schwankend angegeben.
                    Die meisten haben sich einem Zweck unterstellt und wollen eine deutlich auf
                    konfessionelle, weltanschauliche, politische oder sachliche Aufgaben gerichtete
                    Erziehung verwirklichen (so die <name type="org" ref="gnd:5252626-4">Evangelische</name> und die <name type="org" ref="gnd:16127656-8">Katholische Jugend</name>, die <name type="org" ref="gnd:2022070-4">Sozialistische Jugend</name>, die <name type="org" ref="gnd:2008327-0">Gewerkschaftsjugend</name>, die <name type="org" ref="gnd:2007998-9">Sportjugend</name>, die <name type="org" ref="gnd:2007503-0">Deutsche
                        Jugend des Ostens</name>, die <name type="org" ref="gnd:2099325-0">Deutsche
                        Waldjugend</name>, die <name type="org" ref="gnd:2011582-9">Deutsche
                        Esperantojugend</name> usw.). Es zeigt sich aber – da das <hi rend="italics">Prinzip der Freiwilligkeit</hi> gilt –, daß die von den Verbandsideologien
                    unabhängigen Bedürfnisse der jungen Generation einen nicht zu übersehenden
                    Faktor darstellen. Infolgedessen tritt die zweckgebundene Aktivität der Verbände
                    in der alltäglichen Gruppenarbeit zurück hinter der
                    allgemein-jugendpflegerischen in Geselligkeit, Information, musischer Erziehung,
                    politischer und gesellschaft<pb edRef="#a1 #a2" n="302"/>licher Bildung und vor
                    allem Ferienbetreuung. Die Jugendverbände lassen damit mehr und mehr den
                    prinzipiellen Widerspruch gegen die behördliche Jugendpflege, der zur Zeit der
                    Jugendbewegung für sie konstitutiv war, fallen und gleichen sich als Träger der
                    außerschulischen Jugendbildung den anderen Maßnahmen in diesem Felde an.</p>
                <p n="014:11">Die Ferienbetreuung, ursprünglich Domäne der Jugendgruppen und – in
                    mehr erzieherisch-pflegerischer Weise – der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendherbergen</hi>
                    </hi>, ist neuerdings auch Gegenstand <hi rend="spaced">
                        <hi rend="italics">jugend-touristischer Institutionen</hi>
                    </hi> (Jugendreisedienste usw.). Sind die Jugendherbergen in Stil und Form, wie
                    auch in ihrer Funktion, relativ festgelegt, so beginnt im Jugend-Tourismus die
                    pädagogische Problematik sich erst in Anfängen abzuzeichnen.</p>
                <p n="014:12">War der Ort für die Zusammenkünfte der Jugendgruppen zunächst eine
                    Angelegenheit der privaten Initiative dieser Gruppen selbst, so hat solche
                    Initiative bei der Lage unserer Städte nur noch eine äußerst geringe Chance. Es
                    entstanden daher die verschiedenen Typen der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendfreizeitheime</hi>
                    </hi>, zum <choice>
                        <sic>Teile</sic>
                        <corr resp="#SaB" type="KMG">Teil</corr>
                    </choice> als Einrichtungen der Jugendbehörden, zum Teil der großen
                    Jugendverbände und der privaten (freien) Jugendwohlfahrt. Aus dem intimen <q rend="single">Nest</q> der bündischen Gruppe wurde das <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendheim</hi>
                    </hi> (Haus der Jugend), das allen Gruppen für ihre Aktivitäten zur Verfügung
                    steht. Neben diesen, zum Teil aus ihnen selbst, wurde ein neuer, klubähnlicher
                    Heimtypus, das <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Heim der offenen Tür</hi>
                    </hi>, seit etwa 1950 entwickelt, das allen, auch den nicht gruppengebundenen
                    Jugendlichen, ein Freizeit- und Bildungsangebot bereitstellt. Gerade die
                    Beweglichkeit der Möglichkeiten charakterisiert diesen für 14–21jährige
                    Jugendliche vorbehaltenen Typus. Er wird in der Regel von staatlich anerkannten
                        <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendpflegern</hi>
                    </hi> geleitet, deren wesentliche Aufgabe nicht mehr in der direkten
                    pädagogischen Führung, sondern in der indirekten Lenkung besteht. Einrichtung
                    und Ausstattung des Heims, die Atmosphäre, der Stil des Umgangs, die Zahl und
                    Art der Kommunikationsmöglichkeiten, die Möglichkeit verantwortlicher
                    Mitbestimmung der Heimbesucher sind die pädagogisch ausschlaggebenden Faktoren.
                    Das alte jugendpflegerische Ziel, jeden Jugendlichen einer festen Gruppe
                    zuzuführen und ihn einem festgelegten Kanon <q rend="single">sinnvoller
                        Freizeitgestaltung</q> zu verpflichten, ist hier zugunsten einer durchgehend
                    informellen Struktur des pädagogischen Feldes aufgegeben, die der Spontaneität
                    des Jugendlichen den größtmöglichen Raum läßt. Seit 1953, mit etwa 100 Heimen in
                    etwa 60 Gemeinden, hat sich die Zahl der Heime der offenen Tür vervielfacht.</p>
                <p n="014:13">Das Wort <q rend="single">Jugendbildung</q> ist in der Praxis –
                    entgegen dem hier in Ermangelung einer treffenderen Bezeichnung angewandten
                    Sprachgebrauch – den sog. <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendbildungsstätten</hi>
                    </hi> vor<pb edRef="#a1 #a2" n="303"/>behalten. Es sind dies Institutionen mit
                    deutlich erkennbaren Erziehungsabsichten, die in Lehrgängen oder Freizeiten von
                    Wochenend- bis zu vierwöchiger Dauer verwirklicht werden und sich sowohl an die
                    ganze Breite der jungen Generation wie auch an die pädagogischen Berufe wenden,
                    insbesondere aber an die große Schicht der nebenamtlich tätigen
                    Jugendgruppenleiter. Die z. Zt. etwa 25 Einrichtungen dieser Art in der
                    Bundesrepublik Deutschland arbeiten mit inhaltlich unterschiedlichen
                    Schwerpunkten: Allgemeine Jugendgruppenleiterbildung, Landjugendbildung,
                    politische Bildung, musische Bildung, Arbeit mit Industriejugendlichen,
                    Gruppenpädagogik, Europäische Bildung. Sie sind nicht nur Stätten der
                    pädagogischen Lehre, der aktuellen Diskussion und der Begegnung der vielen
                    unterschiedlichen, an der außerschulischen Jugendbildung beteiligten Gruppen,
                    sondern auch Experimentierfelder für neue pädagogische Wege, Orte also, an denen
                    die Praxis der außerschulischen Jugendbildung ständig reflektiert wird.</p>
                <p n="014:14">Einen besonderen Charakter hat die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendsozialarbeit</hi>
                    </hi>, die in den ersten Jahren
                    nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist und bis heute auf der Grenze zwischen
                    Jugendbildung und Jugendfürsorge steht. Unter ihr werden Maßnahmen für die
                    soziale und berufliche Eingliederung solcher Jugendlicher zusammengefaßt, die
                    als Flüchtlinge, aus Gründen der Berufsunreife, der Arbeitsmarktlage oder der
                    sog. horizontalen Mobilität der Gesellschaft einer zusätzlichen Hilfe bedürfen.
                    Zu ihren Einrichtungen gehören die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendwohnheime</hi>
                    </hi> und als berufsfördernde bzw.
                    sozialintegrative Maßnahmen (teils geschlossene Heime, teils offene
                    Einrichtungen) gemeinnützige Lehrwerkstätten, Grundausbildungslehrgänge,
                    Förderungslehrgänge, die Jugendgemeinschaftswerke und die Jugenddörfer. Bei
                    allen diesen Einrichtungen handelte es sich zunächst darum, die Berufsnot und
                    Heimatlosigkeit, unter der ein großer Teil der deutschen Jugend nach dem Zweiten
                    Weltkrieg litt, mit erzieherischen Mitteln zu bewältigen. Die Berufshilfe war
                    zwar der charakteristische Akzent dieser Maßnahmen; sie schlossen aber darüber
                    hinaus die gesamte Breite der neuen Erziehungsaufgaben ein. Insofern ist ihr
                    Sinn auch nicht an jene Jahre besonderer Not gebunden, sondern erweist sich –
                    angesichts der permanenten Schwierigkeit, die in der industriellen Gesellschaft
                    einem Teil der Jugend beim Hineinleben in die Arbeitswelt erwächst – als immer
                    noch aktuell. Dabei sind besonders die ländliche Jugendberufshilfe und die Hilfe
                    für die weibliche Jugend in ihrer Vorbereitung auf den Doppelberuf der Frau
                    hervorzuheben. Unter den vielen Einrichtungen zeichnen sich die <q rend="single">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">Jugenddörfer</hi>
                        </hi>
                    </q> durch
                    eine besondere Betonung und Pflege der Formen der Mitverwaltung, die
                    Jugendgemeinschaftswerke dadurch aus, daß die Selbsthilfe (z. B.<pb edRef="#a1 #a2" n="304"/>Bau eigener Wohnhäuser) in ihnen eine hervorragende
                    Rolle spielt und sie in Konzeption und Tätigkeit – wie auch die von den
                    Jugendgemeinschaftsdiensten durchgeführten Ferien-Arbeitslager – eine gewisse
                    Ähnlichkeit mit dem Freiwilligen Arbeitsdienst aufweisen.</p>
                <p n="014:15">Die der Sozialpädagogik im ganzen als Motiv zugrunde liegende Absicht,
                    den noch unreifen Menschen für die Dauer seines Heranwachsens vor den
                    Gefährdungen durch die moderne Gesellschaft zu bewahren, ist im <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendschutz</hi>
                    </hi> institutionell geworden. Die Diskrepanz zwischen den als erzieherisch
                    gesund geltenden und den faktischen öffentlichen Lebensbedingungen ist offenbar
                    so groß, daß es eines Gesetzes bedarf, um ein Minimum an Schutz zu garantieren
                        (<bibl corresp="zotero:A7XUDXVD">Gesetz zum Schutz der Jugend in der
                        Öffentlichkeit von 1951</bibl> und <bibl corresp="zotero:Z6XWPRST">1957</bibl>; <bibl corresp="zotero:TLWZXRPC">Gesetz über die Verbreitung
                        jugendgefährdender Schriften von 1961</bibl>) und die Orte und kulturellen
                    Produkte, durch die Kindern und Jugendlichen <cit>
                        <quote rend="double">eine sittliche Gefahr oder Verwahrlosung droht</quote>
                        <bibl corresp="zotero:Z6XWPRST">(<citedRange unit="paragraph" from="1" to="1">§ 1</citedRange>
                            <choice>
                                <sic>JSchGÖ</sic>
                                <corr resp="#KPH" type="KMG">JÖSchG</corr>
                            </choice>)</bibl>
                    </cit>, für sie unzugänglich zu machen. Es ist ein <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Erziehungsgesetz</hi>
                    </hi>, weil in ihm Strafmaßnahmen nur gegen Erwachsene vorgesehen sind, also die
                    Gesellschaft gezwungen werden soll, in detaillierter Weise dem Recht des Kindes
                    auf <cit>
                        <quote rend="double">Erziehung zur leiblichen, seelischen und
                            gesellschaftlichen Tüchtigkeit</quote>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="1" to="1">§ 1</citedRange> Jugendwohlfahrtsgesetz)</bibl>
                    </cit> zu entsprechen. Das Gesetz gibt damit aber nur die gleichsam negative
                    Bestimmung der Erziehungsaufgabe, die durch den sog. <q rend="single">
                        <hi rend="italics">
                            <hi rend="spaced">positiven Jugendschutz</hi>
                        </hi>
                    </q>
                    <note type="commentary" resp="#KPH">Die Notwendigkeit <q rend="double">[p]ositive[r] Jugendschutzmaßnahmen</q> wurde u. a. in den
                        Bundestagsdebatten zum Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
                        betont (s. dazu <bibl type="commentary" resp="#KPH" corresp="zotero:JKB64ACW">Becker, 1961, <citedRange unit="page" from="51" to="51">S. 56</citedRange>
                        </bibl>; <bibl type="commentary" resp="#KPH" corresp="zotero:32QNT4KF">Riedel, 1963, <citedRange unit="page" from="46" to="46">S. 46</citedRange>
                        </bibl>).</note>
                    ergänzt werden soll, wenn anders ein sinnvoller Schutz nicht durch Bewahrung
                    allein, sondern durch Stärkung und Unterstützung geschieht; dies gilt besonders
                    deshalb, weil die gefährdenden Erscheinungen der modernen Gesellschaft nie ganz
                    dem kindlichen und jugendlichen Dasein fernzuhalten sein werden. Infolgedessen
                    geschieht Jugendschutz nicht nur als Durchführung des Gesetzes, sondern auch als
                    Beeinflussung und Aufklärung der erziehenden Generation (Eltern, Lehrmeister,
                    Ausbildungsleiter, Berufsschulen usw.), z. B. in den Jugendschutzwochen wie auch
                    in besonders gerichteten Veranstaltungen mit der Jugend selbst.</p>
                <p n="014:16">In diesem Zusammenhang gewinnen die Kinder- und Jugendabteilungen der
                        <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Volksbüchereien</hi>
                    </hi> besondere Bedeutung, die Arbeit der Jugendfilmklubs, die Pflege der
                    Auseinandersetzung mit den Erscheinungen der modernen Vergnügungsindustrie und
                    den Massenkommunikationsmitteln in der Jugendgruppenarbeit und Heimen der
                    offenen Tür, schließlich auch die in einigen Städten (Mannheim, Hamburg, Berlin)
                    eingerichteten Jugendtanzcafés. Der Sprachgebrauch, alle diese Maßnahmen noch
                    als – wenn auch <q rend="double">positiven</q> – Jugendschutz zu bezeichnen, ist
                    aber ungenau und sollte unzulässig sein, da sie vom <choice>
                        <sic>JSchGÖ</sic>
                        <corr resp="#KPH" type="KMG">JÖSchG</corr>
                    </choice> unabhängig sind und allenfalls im allgemeinen Sinne des Schutz<pb edRef="#a1 #a2" n="305"/>charakters jeder Jugenderziehung als Jugendschutz
                    bezeichnet werden können. Es wäre daher für eine korrekte Beschreibung der
                    Sachverhalte besser, wenn das Wort Jugendschutz als Terminus auf die im
                    Zusammenhang mit dem Gesetz stehenden Maßnahmen beschränkt bliebe.</p>
                <p n="014:17">
                    <hi rend="italics">Geschlossene Heimerziehung</hi>. In den <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Erziehungsheimen</hi>
                    </hi> haben sich die sozialpädagogischen Erziehungsabsichten und ‑aufgaben immer
                    in besonders nachdrücklicher Weise konzentriert. Längst vor dem Entstehen der
                    Sozialpädagogik nahm man an, daß in solchen geschlossenen
                    Erziehungsinstitutionen die größten Wirkungen stattfänden. Daß dies, auch in
                    Fällen von Schwererziehbarkeit und Verwahrlosung, nur bedingt richtig ist, haben
                    neuere Untersuchungen gezeigt. Es können aber durch die Konzentration auf den
                    Erziehungsvorgang, durch Ausschaltung der störenden und der Erziehungsabsicht
                    entgegenwirkenden Faktoren, durch gleichsinnige Einwirkungen von langer Dauer,
                    durch beständige Kombination dialogischer (Erzieher – Zögling) und kollektiver
                    (Gruppen, Heimgemeinde) Erziehungsformen bei zweckentsprechender Einrichtung des
                    Ganzen die Chancen einer erfolgreichen Wirkung beträchtlich erhöht werden. Wenn
                    auch für die gesunde und in normalen Verhältnissen aufwachsende Jugend
                    Heimaufenthalte wichtige Erfahrungen (Gruppenleben, Mitverantwortung, Bewährung
                    in besonderen Situationen, Modelle für die Lebensgestaltung usw.) vermitteln
                    können (in Wohnheimen, Internatsschulen, Kurzschulen, Ferienheimen,
                    Jugenddörfern usw.), so ist es der Sozialpädagogik doch vornehmlich um die
                    Heimerziehung von solchen Minderjährigen zu tun, die entweder als Waisenkinder
                    einer <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">öffentlichen Ergänzungserziehung</hi>
                    </hi> bedürfen <cit next="#BGB1a1" xml:id="BGB1a">
                        <bibl corresp="zotero:7GCWITS3">(<citedRange unit="paragraph" from="1838" to="1838">§ 1838</citedRange> BGB</bibl>
                    </cit>, <cit next="#BGB1b" prev="#BGB1a" xml:id="BGB1a1">
                        <bibl corresp="zotero:XWGDQQ3I">
                            <citedRange unit="paragraph" from="6" to="6">Art. 6</citedRange> GG</bibl>
                    </cit>) , von solchen, deren <cit prev="#BGB1a1" xml:id="BGB1b">
                        <quote rend="double">leibliche, geistige oder seelische Entwicklung
                            gefährdet ist</quote>
                    </cit> und denen deshalb die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">freiwillige Erziehungshilfe</hi>
                    </hi> (FEH) gewährt wird <cit>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="62" to="62">§ 62</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>, oder um diejenigen Fälle, in denen <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Fürsorgeerziehung</hi>
                    </hi> (FE) angeordnet wird, <cit>
                        <quote rend="double">weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder
                            verwahrlost ist</quote>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="64" to="64">§ 64</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>. Die rechtliche Trennung der drei Gruppen bedingt jedoch nicht die
                    Unterbringung in drei spezifischen Heimtypen. Es ist im Gegenteil ein
                    pädagogisch vertretbares Prinzip, die Heimerziehung und ihre Ausgestaltung von
                    solcher juristischen Differenzierung unabhängig zu halten und nach
                    allgemeinpädagogischen Gesichtspunkten zu konzipieren.</p>
                <p n="014:18">Die Mannigfaltigkeit der vorhandenen Heime macht es unmöglich, einen
                    sachlich zureichenden statistisch-differenzierten Überblick zu geben.</p>
                <p n="014:19">Das Heim ist, gegenüber dem normalen Weg des Heranwachsens, immer eine
                    Notlösung, wenn es nicht, wie bei Internaten, Kurz<pb edRef="#a1 #a2" n="306"/>schulen u. ä. neben einer im Ganzen ungefährdeten Erziehungssituation auf
                    besondere, zusätzliche Bildungsmöglichkeiten abgestellt ist. Es ist eine
                    künstliche Konstruktion, die an die Stelle der Familie tritt und Aufgaben
                    wahrnehmen soll, die normalerweise von dieser bewältigt werden. Das Grundproblem
                    der Heimerziehung ist deshalb seine <hi rend="italics">innere Sozialform</hi>.
                    Obwohl die Familiensituation im Heim nicht eigentlich zu kopieren ist und
                    deshalb, besonders in Rücksicht auf die grundlegende Bedeutung der → Familie für
                    die Persönlichkeitsentwicklung, die Heimerziehung das letzte Mittel sein sollte,
                    scheint doch im Normalfall das familienartig strukturierte Heim (alle
                    Altersstufen wenigstens bis zur Schulentlassung und beide Geschlechter in
                    kleinen Gruppen bis zu 12 Kindern) das günstigste Erziehungsmilieu zu sein.
                    Trotzdem sind gegenwärtig (geschätzt) noch über 90 v. H. von etwa 500 aller
                    Heime, in denen freiwillige Erziehungshilfe oder Fürsorgeerziehung durchgeführt
                    wird, nicht von dieser Art. Das hat institutionelle, ideologische, politische,
                    aber auch pädagogische Gründe. So werden Schwersterziehbare und stark
                    Verwahrloste nur in wenigen Fällen in familienähnlichen Gruppen zu behandeln
                    sein; für sie gibt es mit gutem Recht besondere Heime. Schwierigkeiten anderer
                    Art tauchen bei Jugendlichen auf; für sie scheint sich eine altersmäßige
                    Gruppierung wie auch eine Begrenzung der in familienähnlichen Gruppen üblichen
                    Koedukation zu empfehlen. Das bedeutet, daß es – wenigstens nach den gegenwärtig
                    verfügbaren Erfahrungen – neben den nach Familienprinzip strukturierten Heimen
                    immer auch solche Heime oder Heimabteilungen geben müssen wird, die einerseits
                    nur für bestimmte Altersgruppen, andererseits für bestimmte Grade von
                    Schwererziehbarkeit bzw. Verwahrlosung vorbehalten bleiben.</p>
                <p n="014:20">Die Aufgabe der Heime ist in der Regel so komplex wie die gesamte
                    Erziehungsaufgabe. Sie sind deshalb die Stätten der stärksten Konzentration der
                    Erziehungsmittel und -probleme, gleichviel, ob es sich um ein Pflegenest mit
                    8–15 Kindern oder um ein mit besonderen Fehlentwicklungen befaßtes
                    heilpädagogisches Heim handelt. Eine Spezialisierung der Aufgaben findet
                    lediglich in den – noch wenig zahlreichen – Beobachtungsheimen statt, die
                    diagnostische Aufgaben erfüllen, um die endgültige Heimunterbringung auf eine
                    genaue Kenntnis des Zöglings gründen zu können. Die Dauer des Aufenthaltes
                    beträgt 3 Wochen bis 3 Monate. Der Natur dieser Heime entsprechend, beschränkt
                    sich ihre Aufgabe auf die Fälle der Freiwilligen Erziehungshilfe und
                    Fürsorgeerziehung.</p>
                <p n="014:21">Eine noch so gute Einrichtung der Erziehungsheime kann jedoch die
                    Beunruhigung nicht aus der Welt schaffen, die durch die <pb edRef="#a1 #a2" n="307"/>Hospitalisationsschäden begründet wird. Die pädagogische Potenz der
                    Heime ist offensichtlich prinzipiell begrenzt, da nur der intime Dauerkontakt in
                    der familiären Situation dem Kinde das zu geben vermag, dessen es zu seiner
                    Menschwerdung bedarf.</p>
                <p n="014:22">
                    <hi rend="italics">Offene Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von
                        Jugendverwahrlosung und Jugendkriminalität</hi>. Die Heimunterbringung ist
                    das äußerste vom Jugendwohlfahrtsgesetz vorgesehene Mittel, eine fehlgelaufene
                    Entwicklung oder mißglückte Erziehung zu korrigieren. Davor wie auch vor der
                    Vollstreckung der Jugendstrafe gibt es zunächst zwei gesetzlich festgelegte
                    Institutionen, die als lockere Formen des Eingreifens den Heranwachsenden im
                    normalen Lebensmilieu belassen und damit glauben, noch seiner Selbständigkeit
                    und Eigenkraft vertrauen zu dürfen. Die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Erziehungsbeistandschaft</hi>
                    </hi> (früher Schutzaufsicht) kann in Fällen drohender Verwahrlosung (<bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">
                        <citedRange unit="paragraph" from="55" to="57">§§ 55ff.</citedRange>
                        JWG</bibl>; <bibl corresp="zotero:AD54BYTK">
                        <citedRange unit="paragraph" from="9" to="9">§§ 9</citedRange> und
                            <citedRange unit="paragraph" from="12" to="12">12</citedRange>
                        JGG</bibl>) vom Jugendgericht oder Jugendamt bestellt werden. Der
                    Erziehungsbeistand, in der Regel ein Fürsorger bzw. eine Fürsorgerin, <choice>
                        <sic>beraten den Jugendlichen und helfen</sic>
                        <corr resp="#KPH" type="KMG">berät den Jugendlichen und hilft</corr>
                    </choice> ihm in der Form persönlicher Betreuung. Ein erzieherischer Einfluß der
                    Eltern wird in diesen Fällen noch vorauszusetzen sein, da die dem
                    Erziehungsbeistand zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um allein in
                    der erforderlichen Weise einwirken zu können <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="58" to="58">§ 58</citedRange>
                        JWG)</bibl>.</p>
                <p n="014:23">Es ist verständlich, wenn die erzieherischen Möglichkeiten einer
                    solchen Institution im allgemeinen zurückhaltend beurteilt werden. Und dies
                    nicht nur wegen der institutionellen Begrenzung, sondern weil der Erfolg dieser
                    Maßnahme vom intensiven Kontakt zwischen Schützling und Beistand abhängt, d. h.
                    ganz von der pädagogischen Potenz des bestellten Erziehers einerseits und einer
                    hinreichenden Anzahl solcher Fachkräfte andererseits; dabei scheint letzteres
                    das entscheidende Problem zu sein. Um beiden Schwierigkeiten zu begegnen,
                    besonders aber auch die gruppenpädagogischen Möglichkeiten im Dienste dieser
                    Einrichtung zur Wirkung kommen zu lassen, hat man mancherorts sog. <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Schutzaufsichtsgruppen</hi>
                    </hi> gebildet,
                    die in mehr oder minder starker Anlehnung an die Verfahrensweisen der
                    Jugendpflege arbeiten und die erfolgreichste Form der Erziehungsbeistandschaft
                    zu sein scheinen.</p>
                <p n="014:24">Methodisch ähnliche Probleme stellt die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Bewährungshilfe</hi>
                    </hi>, obwohl sie als Rechtsinstitution ausschließlich im Jugendgerichtsgesetz
                    formuliert ist und eigentlich als kriminalpädagogische Maßnahme anzusprechen
                    ist. Infolgedessen ist es auch strittig, ob ihre Durchführung den Justiz- oder
                    den Jugendbehörden unterstehen soll (die Länder der Bundesrepublik Deutschland
                    verfahren darin unterschiedlich). Sie tritt ein bei der Aussetzung der
                    Vollstreckung der Jugendstrafe, bei der Aussetzung der Ver<pb edRef="#a1 #a2" n="308"/>hängung der Jugendstrafe und bei der Entlassung zur Bewährung <bibl corresp="zotero:AD54BYTK">(<citedRange unit="paragraph" from="20" to="22">§§
                            20ff.</citedRange>, <citedRange unit="paragraph" from="27" to="29">27ff.</citedRange> und <citedRange unit="paragraph" from="88" to="88">88</citedRange> JGG)</bibl>. Es handelt sich also nicht, wie bei der
                    Erziehungsbeistandschaft, nur um Fälle drohender Verwahrlosung oder
                    Entwicklungsschädigung, sondern um eindeutige <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Straffälligkeit</hi>
                    </hi>. Die Aufgabe des
                    Bewährungshelfers ist entsprechend umfangreich und kompliziert. Da die Probanden
                    in der Regel nicht solche sind, die einer einmaligen Entgleisung zum Opfer
                    fielen, sondern solche, deren Lebensumstände nachhaltig gefährdend wirken, ist
                    es die Aufgabe des Bewährungshelfers, auch in diese Umstände mit einzugreifen.
                    Zwar ist auch in der Bewährungshilfe das Gespräch als der Kern der
                    Erziehungstätigkeit anzusehen; es wird aber erst wirksam, wenn Eltern,
                    Lehrherren, Arbeitsplatz sowie Freizeit in die Erziehungsbemühungen einbezogen
                    werden; oft wird ein Wechsel der Umwelt nötig sein (Unterbringung in einer
                    Familie, in einem Wohnheim). Die Bewährungszeit beträgt bei Aussetzung der
                    Vollstreckung mindestens zwei und höchstens drei Jahre, bei Aussetzung der
                    Verhängung der Jugendstrafe mindestens ein und höchstens zwei Jahre.</p>
                <p n="014:25">Das schwierige Verhältnis von Strafrecht und Erziehung, wie es sich
                    besonders in der Jugendstrafrechtspflege darstellt, hat schließlich auch die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendgerichtshilfe</hi>
                    </hi> hervorgebracht, eine fürsorgerische Institution, die der Rechtssprechung
                    in Jugendstrafsachen behilflich ist, um dem straffälligen Jugendlichen durch die
                    getroffene Maßnahme oder verhängte Strafe auch wirklich sein Recht auf Erziehung
                    zukommen zu lassen. Der Jugendgerichtshelfer setzt mit seiner Tätigkeit ein,
                    sobald ein Jugendlicher in ein Strafverfahren verwickelt wird. Seine
                    wesentlichen Funktionen sind frühzeitiger Kontakt mit dem Jugendlichen,
                    Information über seine Lebensumstände, Betreuung bis zur Hauptverhandlung,
                    besonders im Falle der Untersuchungshaft, Abfassung eines detaillierten
                    Berichts, das Zusammenwirken mit dem Richter, Mitwirkung im Strafvollzug und
                    Mithilfe bei der Wiedereingliederung, der Strafentlassenenfürsorge.</p>
                <p n="014:26">Sind Erziehungsbeistandschaft, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe
                    sozialpädagogische Institutionen, die sich im Laufe der Zeit und in einem
                    Vorgang der Spezialisierung aus der allgemeinen Fürsorge herausdifferenziert
                    haben (für die Bewährungshilfe ist das nur bedingt richtig, da sie eine
                    entscheidende Wurzel in der Entwicklung der Strafrechtspflege hat), so gibt es
                    daneben unerläßliche fürsorgerische Tätigkeiten, die den umfassenden Charakter
                    der Fürsorge bewahrt haben. Überall dort, wo zwar kein spezialistisches
                    Eingreifen erforderlich ist, aber doch die Lebenssituation eines einzelnen,
                    einer Familie, einer Gruppe zusätzlicher Hilfe bedarf, um eine selbständige
                    Existenz führen zu können, bietet die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Fürsorge</hi>
                    </hi>, <pb edRef="#a1 #a2" n="309"/>besonders in der Form der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Familienfürsorge</hi>
                    </hi>, ihre Unterstützung an. Jede Fürsorge ist persönliche Hilfe, d. h. immer
                    auf die Person des Hilfsbedürftigen gerichtet. Sie enthält daher auch alle
                    Elemente eines persönlich-erzieherischen Verhältnisses. <cit>
                        <quote rend="double">Der wesentliche Inhalt der fürsorgerischen Bemühungen
                            um den Hilfsbedürftigen ist die Erziehung</quote>
                        <bibl corresp="zotero:MHBSNG58">
                            <citedRange unit="page" from="160" to="160"/> (Scherpner)</bibl>
                    </cit>, auch wo es sich scheinbar um reine Wirtschaftshilfe handelt, da der Sinn
                    der fürsorgerischen Tätigkeit in diesem Fall darin liegt, die Ursachen der
                    Unwirtschaftlichkeit des Hilfsbedürftigen aufzudecken und zu beheben. In diesem
                    Zusammenhang ist die fürsorgerische Methode der Einzelfallhilfe (<foreign xml:lang="en">case-work</foreign>) entwickelt worden, die, unter Verwendung
                    tiefenpsychologischer Einsichten, den Intentionen der Fürsorgearbeit in
                    besonderer Weise entspricht.</p>
                <p n="014:27">
                    <hi rend="italics">Jugendstrafvollzug</hi>. Die äußerste pädagogische Maßnahme,
                    zu der sich die Gesellschaft entschließt, ist der Vollzug der Freiheitsstrafe an
                    jugendlichen Straffälligen, als <hi rend="italics">
                        <q rend="single">
                            <hi rend="spaced">Jugendstrafe</hi>
                        </q>
                    </hi> im Jugendgerichtsgesetz <bibl corresp="zotero:KWECUEHZ">(JGG von
                            1953)<citedRange unit="paragraph" from="17" to="19"/>
                    </bibl> geregelt.
                    Im Vergleich zu den anderen sozialpädagogischen Institutionen ist der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendstrafvollzug</hi>
                    </hi> einer der jüngsten, obwohl das Problem einer gesonderten Behandlung von
                    Jugendlichen im Rahmen des Strafvollzuges schon um die Wende zum 19. Jh. ernst
                    genommen wurde. Erst als die juristische Diskussion der Probleme der
                    Freiheitsstrafe eine neue Wendung nahm und außerdem die entsprechenden
                    Einrichtungen in den USA vorbildlich wirkten, setzten institutionelle Reformen
                    grundsätzlicher Art ein und die Entwicklung zum erzieherischen
                    Jugendstrafvollzug (1868 Jugendgefängnis Niederschönfeld in Bayern, 1912
                    Jugendgefängnis Wittlich in Preußen, nach dem Ersten Weltkrieg die
                    Jugendgefängnisse Hahnöfersand bei Hamburg und Eisenach) begann.</p>
                <p n="014:28">Die Jugendstrafe wird – nach den Erziehungsmaßregeln (Weisungen,
                    Erziehungsbeistandschaft, Fürsorgeerziehung) und Zuchtmitteln (Verwarnung,
                    Auferlegung besonderer Pflichten, Jugendarrest) – in der Regel dann angewendet,
                    wenn das Jugendgericht beim Delinquenten <cit>
                        <quote rend="double">schädliche Neigungen</quote>
                        <note type="commentary" resp="#KPH">Siehe <bibl resp="#SaB" corresp="zotero:AD54BYTK" type="KMG">JGG, 1953, <citedRange unit="paragraph" from="17" to="17">§ 17
                            (2)</citedRange>
                            </bibl>.</note>
                    </cit> feststellt und alle anderen Maßnahmen als unzureichend angesehen werden.
                    Auf diese Weise gelangt nur ein sehr geringer Teil der straffällig gewordenen
                    Jugendlichen in eine Jugendstrafanstalt; 1958 waren es 6,3 v. H. der
                    straffälligen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und 14,7 v. H. der
                    sog. <q rend="single">Heranwachsenden</q> im Alter zwischen 18 und 21 Jahren.
                    Diese Daten zeigen, daß es der Jugendstrafvollzug vorwiegend mit der Gruppe der
                        <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Heranwachsenden</hi>
                    </hi>, genauer mit den 16- bis 21jährigen zu tun hat (am 1. 3. 1961 befanden
                    sich unter 6660 Insassen der Jugendstrafanstalten in der Bundesrepublik und
                    West-Berlin nur 64 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren).</p>
                <pb edRef="#a1 #a2" n="310"/>
                <p n="014:29">Das Grundproblem des Jugendstrafvollzuges ergibt sich aus der
                    Differenz zwischen seinem Charakter als echter Kriminalstrafe und dem
                    Erziehungsauftrag. Im letzteren wie auch in der inneren pädagogischen
                    Organisation dem Heim vergleichbar, teilt es, als Institution des
                    Kriminalrechts, alle wesentlichen Merkmale des <hi rend="italics">Freiheitsentzuges unter Zwang</hi> mit der Gefängnisstrafe. Der Versuch,
                    diese beiden Prinzipien in Einklang zu bringen, hat zum sog. progressiven oder
                        <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Stufenstrafvollzug</hi>
                    </hi> geführt. Der Stufenstrafvollzug – gegenwärtig die Regel – ist die
                    Institutionalisierung der pädagogischen Absicht dadurch, daß der Strafgefangene
                    in der Zeit seiner Inhaftierung schrittweise von einem Maximum an Unfreiheit zu
                    einem Maximum an Freiheit geführt wird, um so den bis dahin mißglückten
                    Erziehungsprozeß in gedrängter Form noch einmal zu durchlaufen.</p>
                <p n="014:30">Der Jugendstrafvollzug ist in besonderer Weise, schon wegen der
                    spezifischen Schwierigkeiten, die die Jugendlichen haben, auf Möglichkeiten zur
                    Individualisierung und Differenzierung angewiesen. Der sorgfältig durchgeführte
                    Aufnahme-Vorgang, eine gründliche Beobachtung und Diagnose sind hier in jedem
                    Falle unerläßlich. Nirgends kann daher neben den pädagogischen Fachkräften
                    (Erzieher, Lehrer, Werkmeister) auf den Psychologen verzichtet werden. Aus
                    demselben Grund hat das Gespräch eine entscheidende Bedeutung; Einsicht und
                    Bejahung der Strafsituation können als Bedingungen für eine sinnvolle
                    Gefängniserziehung gelten. Damit bekommt auch die Einzelzelle – zunächst eine
                    Funktion der Kriminalstrafe – einen pädagogischen Sinn; die erzieherische
                    Spannung zwischen Isolierung in der Zelle (Besinnung) und Bewährung in der
                    Gruppe durchzieht den gesamten Strafvollzug. Wenn daher einerseits Formen
                    individueller Hilfe in den Vordergrund treten, bilden die Möglichkeiten der
                    Gruppenpädagogik das notwendige Komplement.</p>
                <p n="014:31">Alle Maßnahmen des Vollzuges sind auf die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Resozialisierung</hi>
                    </hi> des Jugendlichen gerichtet. Das bedeutet, daß der Berufsausbildung in
                    Grundausbildungslehrgängen, An- und Umlernmöglichkeiten bis zur regelrechten
                    Lehre mit Gesellen- oder Meisterprüfung große Aufmerksamkeit geschenkt werden
                    muß. Das bedeutet ferner, daß die Entlassung mit besonderer pädagogischer
                    Sorgfalt vorbereitet werden muß; der Übergang darf sich nicht unvermittelt
                    vollziehen. Solche Vermittlung geschieht in der Regel durch Ausgliederung der
                    Jugendlichen in der letzten Phase der Haftzeit aus der Strafanstalt,
                    Unterbringung in heimähnlichen Gebäuden, Gewährung größtmöglicher Freizügigkeit
                    und ausschließlicher Anwendung des Gruppenprinzips.</p>
                <p n="014:32">Eine Differenzierung der Jugendstrafanstalten nach den Graden der
                    Erziehbarkeit findet kaum noch statt. Die übliche Differen<pb edRef="#a1 #a2" n="311"/>zierung, in der schon durchaus kriminologische Gesichtspunkte zur
                    Geltung kommen, richtet sich nach dem Strafmaß. Vor allem wird die Jugendstrafe
                    von unbestimmter Dauer <bibl corresp="zotero:AD54BYTK">(<citedRange unit="paragraph" from="19" to="19">§ 19</citedRange> JGG)</bibl> in
                    gesonderten Anstalten und Abteilungen vollzogen. Der Vollzug an männlichen und
                    weiblichen Jugendlichen geschieht in getrennten Anstalten. In der Bundesrepublik
                    einschließlich Berlin gibt es gegenwärtig 19 Jugendstrafanstalten für männliche
                    Verurteilte; die weiblichen Jugendlichen werden fast ausschließlich noch in
                    Abteilungen der Frauengefängnisse untergebracht (unter den 6660 jugendlichen und
                        <q rend="single">heranwachsenden</q> Insassen der Strafanstalten am 1. 3.
                    1961 befanden sich nur 200 Mädchen, davon 199 über 16 Jahre alt).</p>
                <p n="014:33">
                    <hi rend="italics">Beratungsstellen</hi>. Die Einsicht in die Notwendigkeit
                    vorbeugender Maßnahmen und individualisierender Einzelhilfen hat besonders nach
                    dem Zweiten Weltkrieg dazu geführt, daß eine große Anzahl verschiedenartiger <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Beratungsstellen</hi>
                    </hi> eingerichtet wurde, so daß heute schon von ihnen als einem besonderen
                    sozialpädagogischen Arbeitsfeld gesprochen werden kann. Als unentbehrlich haben
                    sich die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Erziehungsberatungsstellen</hi>
                    </hi> erwiesen. Da einerseits die moderne Gesellschaft dem Kinde neue und große
                    Belastungen zumutet und da andererseits die Elterngeneration nicht mehr die
                    naive Sicherheit des pädagogischen Zugriffs hat, bedarf es einer Einrichtung,
                    die imstande ist, fundierten pädagogisch-psychologischen Rat zu erteilen.</p>
                <p n="014:34">Ist das <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Beraten in Erziehungsfragen</hi>
                    </hi>, der Einmaligkeit jedes Falles wegen, schon unter Nachbarn, Bekannten und
                    Verwandten schwierig, so erst recht dort, wo es zum Prinzip einer Institution
                    gemacht wird und wo ein naives, von der Erziehungssitte geleitetes pädagogisches
                    Verhalten gerade zu Fehlentwicklungen geführt hat. Die Aufgabe der
                    Erziehungsberatungsstelle ist es, eine Diagnose zu stellen und dem Kinde wie den
                    Eltern bei der Behebung der Schwierigkeiten behilflich zu sein. Der
                    Mehrdimensionalität des Gegenstandes entsprechend bilden die
                    Erziehungsberatungsstellen je ein Team, in der Regel bestehend aus einer
                    psychologischen, einer sozialpädagogischen (fürsorgerischen) und einer
                    medizinischen (psychiatrischen) Fachkraft. Die Zahl der von den Jugendämtern
                    beanspruchten Erziehungsberatungsstellen beträgt gegenwärtig etwa 300. Den Anlaß
                    der Beratungsfälle bilden in der Regel Verhaltensstörungen (Bettnässen,
                    Einkoten, Schlafstörungen, Phobien; soziale, sittliche, sexuelle und sprachliche
                    Verhaltensstörungen; Leistungsschwächen), die noch nicht zu Schwererziehbarkeit
                    oder Verwahrlosung geführt haben, deren Diagnose und Behandlung aber unter
                    psychotherapeutische Gesichtspunkte gestellt werden müssen, damit nicht nur die
                    Symptome vorübergehend zum Verschwinden gebracht, sondern die Ursachen
                    aufgedeckt werden</p>
                <pb edRef="#a1 #a2" n="312"/>
                <p n="014:35">Dabei sind <hi rend="italics">Diagnose und Behandlung</hi> nur selten
                    scharf zu trennen. Schon das erste Gespräch mit dem Kinde oder den ratsuchenden
                    Eltern ist ein pädagogischer Akt. Des weiteren zeigen auch die Mittel des
                    Spieles, der Spieltests, der Spieltherapie, der Gruppenbehandlung und
                    Gruppentherapie immer diesen Doppelaspekt.</p>
                <p n="014:36">Erziehungsberatung ist schließlich nicht nur unmittelbare Hilfe für
                    das gestörte Kind oder den Jugendlichen, sondern auch Beratung und Hilfe für die
                    Eltern, unter Umständen Korrektur der gesamten Erziehungssituation, der
                    familiären wie der außerfamiliären, und Vorbereitung besserer Bedingungen für
                    das Heranwachsen im Einzelfall.</p>
                <p n="014:37">Neben den institutionell und wissenschaftlich fundierten
                    Erziehungsberatungsstellen gibt es eine sich laufend vergrößernde Zahl von
                    Einrichtungen, die ebenfalls, wenn auch in lockererer Form, sozialpädagogisch
                    relevante beratende Funktionen ausüben, wie <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Ehe- und Mütterberatungsstellen</hi>
                    </hi> und <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Mütterschulen</hi>
                    </hi> oder auch die psychologisch-fürsorgerische Sozialberatung großer
                    Betriebe.</p>
                <p n="014:38">Die älteste Tradition hat unter allen solchen Einrichtungen in
                    Deutschland aber die <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Berufsberatung</hi>
                    </hi>. Sie ist notwendig geworden in einer Gesellschaft, in der das Berufsziel
                    des Nachwuchses nicht mehr traditionsbestimmt ist, sondern prinzipiell von der
                    eigenen Entscheidung abhängt, d. h. von Berufswahl im eigentlichen Sinne des
                    Wortes erst gesprochen werden kann. Diese Chance der prinzipiellen Wahlfreiheit
                    wird aber wiederum eingeengt durch die weitgehende Unanschaulichkeit des
                    modernen Berufslebens und die Unkenntnis, in der die Jugend über ihre
                    Möglichkeiten bleiben würde, gäbe es nicht Institutionen, die hier informieren
                    und beraten. Dabei besteht die <hi rend="italics">Aufgabe</hi> der
                    Berufsberatung darin, sowohl Eignung, Neigungen und Interessen festzustellen wie
                    auch arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte ins Spiel zu bringen. Um partiellen
                    und nicht am Wohl der Jugend orientierten Interessen der Wirtschaft vorzubeugen
                    und so einen Mißbrauch der Berufsberatung zu verhindern, liegt sie kraft Gesetz
                    ausschließlich in der Hand der Arbeitsämter. Privaten Einrichtungen ist die
                    regelmäßige Berufsberatung untersagt <bibl corresp="zotero:86BHGSF6">(Kommentar
                        zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von
                        1957)</bibl>.</p>
                <p n="014:39">
                    <hi rend="italics">Die Träger der sozialpädagogischen Einrichtungen</hi>. Die
                    Sozialpädagogik hat sich, institutionengeschichtlich gesehen, aus der privaten
                    und kommunalen Fürsorge entwickelt. Bis heute spielt die Initiative <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">freier Gruppen</hi>
                    </hi> und <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Verbände</hi>
                    </hi> in ihr eine hervorragende Rolle, und zwar nicht nur aus diesem
                    geschichtlichen Grunde, sondern weil es der Sache selbst förderlich zu sein
                    scheint. Die Sozialpädagogik ist in besonderer Weise auf pädagogischen
                    Erfindungsreichtum, Experimentierfreudigkeit und Man<pb edRef="#a1 #a2" n="313"/>nigfaltigkeit angewiesen; sie muß sich nicht nur den immer neuen individuellen
                    Schicksalen anpassen, sondern auch den durch den gesellschaftlichen Wandel
                    bedingten andauernden Veränderungen im pädagogischen Feld. Die Initiative und
                    pädagogische Verantwortlichkeit möglichst vieler und vielfältiger
                    Bevölkerungsgruppen ist der Sozialpädagogik daher unentbehrlich. Das
                    Jugendwohlfahrtsgesetz bestimmt deshalb: <cit>
                        <quote rend="double">Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der
                            Familie nicht erfüllt wird, tritt, unbeschadet der Mitarbeit
                            freiwilliger Tätigkeit, öffentliche Jugendhilfe ein</quote>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="1" to="1">§ 1</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>; die Organisation der öffentlichen Sozialpädagogik (Jugendhilfe) darf
                    also die schon bestehende Erziehungsarbeit der freien Verbände nicht
                    beeinträchtigen; im Gegenteil: die Förderung dieser Arbeit <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="5" to="5">§
                            5</citedRange> JWG)</bibl> ist ausdrückliche Pflicht des Jugendamtes.
                    Die bedeutendsten freien Trägerverbände sind die <name ref="gnd:2004155-X" type="org">Arbeiterwohlfahrt</name>, der <name ref="gnd:37114-2" type="org">Deutsche Caritas-Verband</name>, die <name ref="gnd:26163-4" type="org">Innere Mission</name>, der <name ref="gnd:2008745-7" type="org">Deutsche
                        Paritätische Wohlfahrtsverband</name> sowie neuerdings auch das <name ref="gnd:2116802-7" type="org">Deutsche Rote Kreuz</name>; ferner die in der
                        <name ref="gnd:2006333-7" type="org">Bundesarbeitsgemeinschaft
                        Jugendaufbauwerk</name> vertretenen Trägergruppen der Jugendsozialarbeit,
                    die großen Jugendverbände und die Kirchen. Sie vertreten, dem weltanschaulichen
                    Pluralismus entsprechend, die verschiedenen in der Gesellschaft wirksamen <cit>
                        <q rend="single">Grundrichtungen der → Erziehung</q>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="3" to="3">§ 3</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>. Indessen ist jedoch ein planvolles Zusammenarbeiten der Trägerverbände
                    miteinander wie vor allem mit dem Jugendamt geboten.</p>
                <p n="014:40">Das <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendamt</hi>
                    </hi>, das im Auftrage der Gemeinden oder Landkreise selbst als Träger
                    sozialpädagogischer Einrichtungen in Erscheinung tritt, ist eine <cit>
                        <quote rend="double">Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden und
                            Gemeindeverbände</quote>
                        <bibl corresp="zotero:BSPVSEZX">(<citedRange unit="paragraph" from="12" to="12">§ 12</citedRange> JWG)</bibl>
                    </cit>. Dadurch ist es ganz an die Reallage der örtlichen pädagogischen
                    Situation gebunden und wird aus ihr heraus tätig; es ist damit aber auch in
                    seiner Leistungsfähigkeit von den Zufälligkeiten dieser Bedingungen abhängig,
                    besonders im Hinblick auf die pädagogische Aktivität, die es entfaltet. Der <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Jugendwohlfahrtsausschuß</hi>
                    </hi> ist Bestandteil des Jugendamtes und seiner Verwaltung vorgeordnet und
                    daher kommunalpolitisch – nach der Vertretungskörperschaft – die entscheidende
                    Instanz für alle sozialpädagogischen Probleme. Ihm gehören Mitglieder der
                    Vertretungskörperschaft, Vertreter der freien Träger (Vereinigungen und
                    Jugendverbände, soweit sie in der Gemeinde beziehungsweise im Landkreis tätig
                    sind), der Leiter der Verwaltung, der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, ein
                    Arzt des Gesundheitsamtes, Vertreter der Kirchen, ein Vormundschaftsrichter oder
                    Jugendrichter an. Das Jugendamt ist damit als eine Stelle kommunalpolitischer
                    Kooperation aller an der sozialpädagogischen Praxis beteiligten Kräfte
                    konzipiert. <pb edRef="#a1 #a2" n="314"/>Wie schwierig es indessen ist, diese
                    Konzeption (sie ist Pflichtaufgabe der Gemeinden) gegen die oft widrigen
                    politischen und sozialen Bedingungen durchzusetzen, zeigt die Tatsache, daß
                    (1960) von den 688 Jugendämtern der Bundesrepublik etwa 55 v. H. ohne
                    funktionsfähigen Jugendwohlfahrtsausschuß arbeiten. Das Jugendamt als eine
                    Stätte der <cit>
                        <q rend="single">Erziehungsleitung</q>
                        <bibl resp="#SaB" corresp="zotero:PR2QI6TC" type="KMG">(Klumker)<citedRange unit="page" from="264" to="264"/>
                        </bibl>
                    </cit> oder Erziehungsplanung steht vor der schwierigen Aufgabe, das Verhältnis
                    von Verwaltung und Erziehung bestimmen und schon im personellen Bestand diesen
                    Widerspruch aufheben zu müssen. Außerdem müssen ihm genügend eigene
                    sozialpädagogische Einrichtungen, insbesondere Kindergärten, Heime der offenen
                    Tür, Erziehungsberatungsstellen, zur Verfügung stehen.</p>
                <p n="014:41">Um die ungleiche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden
                    auszugleichen und an Stellen besonderen sozialpädagogischen Bedarfs eine
                    wirkungsvolle Erziehungshilfe zu ermöglichen, gibt es seit 1950 den <hi rend="italics">
                        <hi rend="spaced">Bundesjugendplan</hi>
                    </hi>, der einen Förderungsfonds (1950: 17,5 Millionen DM, 1962: 83,3 Millionen
                    DM) darstellt. Die pädagogische Initiative der vorhandenen Träger setzt er
                    voraus, wendet sich in der Regel an die freien und gemeinnützigen Organisationen
                    und will die Selbsthilfe im Bereich der Sozialpädagogik fördern. Der Schwerpunkt
                    der Förderung liegt bei der außerschulischen Jugendbildung (zwei Drittel der
                    Förderung), hier vornehmlich bei der Unterstützung der Jugendorganisationen, der
                    Einrichtungen für politische Bildung und für Freizeiterziehung. Damit treten
                    durch den Bundesjugendplan die freien Träger der sozialpädagogischen Arbeit
                    nicht nur zu den Gemeinden, sondern auch zum Staat in ein partnerschaftliches
                    Verhältnis. Das geschieht im Rahmen des dem <name type="org" ref="gnd:2028942-X">Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen</name> zur Seite stehenden
                        <q rend="single">Aktionsausschusses für Jugendfragen</q>. Die Schwierigkeit
                    besteht darin, dieses Verhältnis beweglich zu halten und die Stellen des echten
                    Bedarfs immer neu zu ermitteln.</p>
            </div>
        </body>
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            <div type="literature">
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                                <corr resp="#KPH" type="KMG">2., erw. Aufl. 1962</corr>
                            </choice>
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                                <app>
                                    <lem wit="#a1">
                                        <choice>
                                            <sic>Schlepp</sic>
                                            <corr resp="#KPH" type="KMG">Schepp</corr>
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                                    </lem>
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                </list>
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    </text>
</TEI>